Dialektik von Lokalem, Nationalem und Internationalem bei der Erforschung und Darstellung der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens
Werner Gahrig / Alfred Loesdau Berlin, August 2010


Die Dialektik von Lokalem, Nationalem und Internationalem bei der Erforschung und Darstellung der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens

T h e s e n

Vorbemerkung

Die Erarbeitung der Gesamtchronik des Berliner Kleingartenwesens, ein Projekt, dessen sich die Kommission „Berliner Kleingärtnertradition“ beim Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. angenommen hat, wirft eine Vielzahl konzeptioneller und methodologischer Fragen auf. Das Herausgeberteam, bestehend aus den Gartenfreunden Jürgen Hurt (Projektleiter, Ehrenpräsident des Landesverbandes), Dr. Werner Gahrig und Prof. Dr. Alfred Loesdau (alle Mitglieder der o. g. Kommission) vertritt die Auffassung, dass diese Fragen in einem Forum, das sich aus Wissenschaftlern und Zeitzeugen zusammensetzt, sukzessiv debattiert und einer Lösung zugeführt werden sollen.

Das Projekt „Gesamtchronik des Berliner Kleingartenwesens“ ist die logische und zwingende Konsequenz, die sich aus den vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde herausgegebenen Veröffentlichungen „Ein starkes Stück Berlin. 1901 – 2001. 100 Jahre organisiertes Kleingartenwesen in Berlin“ (2001) und „Kleine Gärten einer großen Stadt. Die Kleingartenbewegung Berlins in nationaler und internationaler Sicht“ (2007) ergeben hat.
Dem Vorliegen beider Bände mag großer Respekt gezollt werden. Ihre Bedeutung darf aber angesichts der aktuellen und absehbaren Erfordernisse bei der Pflege und Bewahrung der kleingärtnerischen Erinnerungskultur nicht überschätzt werden.
Es sei nur die Frage aufgeworfen, welche historischen Fakten und Zusammenhänge des Kleingartenwesens tauglich sind, um sich der Angriffe auf seine Existenz nicht nur zu erwehren, sondern rechtzeitig eine „Offensivstrategie“ zum Erhalt des Kleingartengrüns zu entwickeln. Allein diese Problematik ist in beiden Bänden zweifelsohne unterbelichtet.
Die Verfasser der Thesen vertreten den Standpunkt, dass der eigentliche „Schlüssel“ hierfür vor allem der Fakt ist, dass es regional, national und international eine jahrhundertealte Kleingartenkultur gibt, die vielfach belegt, dass die Traditionen, die das Kleingartenwesen hervorgebracht hat, den untrennbaren und wechselseitigen Zusammenhang zwischen der Stadtentwicklung und der Entwicklung des Kleingartenwesens bezeugen, einen Zusammenhang, der den zwangsläufigen Nutzen beider sowohl hinsichtlich eines umweltfreundlichen Stadtumbaus als auch einer kontinuierlichen, dauerhaft gesicherten Entwicklung der Kleingärten dokumentiert. Der Kleingarten dürfte künftig ein wesentlicher Teil urbaner Gartenkultur sein – somit eng mit der globalen Entwicklung verbunden, die von der Sicherung der Selbstversorgung der Bevölkerung über die Teilhabe an ökologischen Projekten bis zur Freiraumgestaltung in Form der Verbundenheit von Haus und Garten reicht.
Das Vorhaben „Gesamtchronik des Berliner Kleingartenwesens“ ist in einer Veranstaltung zum Thema „Die Pflege der Kleingärtnertradition“ am 15. November 2008 in der Kleingartenanlage „Heinersdorf“ in Berlin-Pankow öffentlich gemacht worden. Vorherrschend war zur damaligen Zeit unter den historisch interessierten Gartenfreunden die Meinung, dass sich eine solche Chronik – vereinfacht formuliert – vor allem als Zusammenfassung von Chroniken der Bezirksverbände und Kleingartenvereine schreiben ließe. Danach stattgefundene Beratungen haben eine solche vereinfachende Betrachtungsweise ad absurdum geführt. In der weiteren Arbeit an diesem Projekt ist immer deutlicher geworden, dass ein kategorischer Imperativ heißen muss, die Geschichte des Berliner Kleingartengrüns im unlöslichen Zusammenhang mit der Stadtentwicklung als Ganzem zu betrachten, kurz: es gehört zum Lebenselixier der Stadt. Damit ist zugleich die Aufgabe verbunden, alle jene Bestrebungen historisch aufzuarbeiten, die der Entwicklung des Berliner Kleingartenwesens förderlich waren. So hat namentlich die Auswertung der Gartenzeitschriften „Die Gartenwelt“ und „Die Gartenkunst“, erschienen von 1896 bzw. 1899 bis 1944, unser Wissen über die Bestrebungen von Gartenarchitekten und Gartenkünstlern zur Geschichte des Kleingartenbaues, z. B. zu Fragen von Dauerkleingartenanlagen oder einer schönheitlichen Kleingartenkultur bereichert.
Wenngleich eine komplette wissenschaftliche Analyse der regionalen, sprich Berliner, nationalen und internationalen Schriften zum Kleingartenwesen noch aussteht, kommen die Verfasser der Thesen auf Grund ihrer Studien zu dem Schluss, dass die Dialektik von Lokalem, Nationalem und Internationalem erheblich vernachlässigt worden ist. Wer beispielsweise die wissenschaftlichen Schriften des Fördervereins „Deutsches Kleingärtnermuseum in Leipzig“ kennt, wird einerseits dankbar dafür sein, dass sie erschienen sind, aber auch festgestellt haben, dass darin eine – durch die konkrete Entwicklung der Traditionspflege begründete - Überbetonung des sächsischen Kleingartenwesens vorliegt.
Durch die nachstehenden Thesen soll der Blick für das Wechselverhältnis von Lokalem, Nationalem und Internationalem an einigen Beispielen der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens aufgezeigt werden. Dabei kann es weniger um das konkrete historische Detail gehen, sondern es wird in erster Linie versucht, durch bestimmte historische Ereignisse und Vorgänge die wechselseitige Bedingtheit kleingartenhistorischer, stadtgeschichtlicher, gesamtnationaler und europäischer Entwicklungen zu verdeutlichen. Wenn dabei des Öfteren ins konkrethistorische Detail gegangen wird, so dient dies vor allem der Selbstverständigung der Autoren, die um eine vertretbare Grundlage ihrer Forschung bemüht sind.

Thesen

1. “Die Geschichte ist gesprächiger, als wir glauben; besonders die Gartengeschichte“ (s. Die Gartenkunst, Nr. 6/1914). Diese Aussage gilt insonderheit auch für die Kleingartengeschichte – lokal, national und international.

Indes: Die Nachzeichnung des Kleingartenwesens stellt sich als eine außerordentlich schwierige Aufgabe dar. Während die Gärten von Fürsten von jeher gründlich untersucht und geschildert werden sowie der Darstellung der Entwicklung bürgerlicher Gärten beachtenswerte Fortschritte zu bescheinigen sind, entziehen sich viele historische Gesichtspunkte des Kleingartenbaus noch unserer Kenntnis. Einige von ihnen werden vermutlich „im Dunkeln bleiben“.

Woran liegt das vor allem?
- Für alle Gärten darf geltend gemacht werden, dass sie, nach den Worten des
Gartenarchitekten Josef Hempelmann (1893 – 1961) „längst nicht in dem Maße die
Jahrhunderte überdauern, wie etwa die steinernen Zeugen der Baukunst“. (Streiflichter zur
Geschichte des bürgerlichen Gartens, in: Die Gartenkunst, Nr. 7/1926). Im Gegensatz zu den
prunkvollen Gartenschöpfungen der Aristokratie blieben primitiv gestaltete Gärten der
einfachen Bürger, da sie den Wertvorstellungen der damaligen Zeit nicht entsprachen,
sprichwörtlich „auf der Strecke“.
- Bezeichnungen wie „Kleingärten“, „Armengärten“ oder „Laubengärten“ bzw.
„Ackerbürger“, „Schrebergärtner“ oder „Laubenpieper“ trugen nicht gerade dazu bei, der
Kleingartenkultur allgemeine öffentliche Anerkennung zu verschaffen. Mehr oder weniger
haftete ihnen das Prädikat der „Endlichkeit“, des „Vorübergehenden“ an.
- Beide vorgenannten Faktoren hatten - beinahe zwangsläufig - die permanente Vernichtung
historischer Dokumente, soweit es sie gab, über den Werdegang des Kleingartenwesens zur
Folge. Ein Übriges zu verloren gegangenem Schriftgut bewirkten Kriege, aber auch – in
jüngerer Zeit - die Unkenntnis über den tatsächlichen Nutzen historischen Schriftgutes für
die Lösung zeitgenössischer und künftiger Aufgaben des Kleingartenwesens.
Letztgenanntes Problem, so scheint es, ist noch allzu häufig lokal, national und international
gegenwärtig.

Nichtsdestoweniger sollten – angesichts der zunehmenden Bedeutung der Kleingärten im Rahmen der Stadtentwicklung – alle noch vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um diese Traditionslinie der Großstadtentwicklung zu erkunden und der Traditionspflege zuzuführen. Der Erarbeitung von Chroniken gerade des Kleingartenwesens der Großstädte als Verkörperung Jahrhunderte langer Erfahrungen der Symbiose von Stadt und Umwelt kommt damit eine orientierende Rolle für die gegenwärtige und künftige Entwicklung von Wohnstätten zu. Den Kleingarten als unverzichtbares Element moderner gesellschaftlicher Entwicklung auszuweisen – darin besteht letztlich Sinn und Zweck auch der auszuarbeitenden Chronik des Berliner Kleingartenwesens.

2. Die historischen Wurzeln des Kleingartenwesens im Mittelalter [im Rahmen der Stadtbefestigung] dokumentieren den untrennbaren Zusammenhang von Stadtentwicklung und Gartenentwicklung. Dieser Zusammenhang ist in den meisten mittelalterlichen Städten gegeben, so dass wir von einer überregionalen Erscheinung sprechen können. Sie beschränkt sich nicht auf den „deutschen Raum“. Die mittelalterliche Stadt mit ihrem Grüngürtel war der Entstehungsraum des Kleingartens der heutigen Großstadt in Europa.

Von Kupferstechern angefertigte Topographien, bisher allerdings kaum ausgewertet, belegen dies äußerst eindrucksvoll. Stadtansichten eines Johann Bernhard Mérian (1723 – 1807) dokumentieren für viele deutsche Städte, darunter Berlin, Dresden oder Schwerin, dass erste Gärten „draußen vor den Toren der Stadt“ angelegt wurden, um der Stadtenge zu entfliehen („Wallgärten“, „Bürgergärten). Zugleich sind diese „vor den Stadtmauern“ geschaffenen Gärten eine gesamteuropäische Erscheinung (z. B. Allmendböden in der Schweiz im 14. Jhdt., Vorläufer der Schweizer Familiengärten in Basel 1434/35).

In den meisten Fällen mag es dem Einzelnen überlassen geblieben sein, sich auf „freiem Feld“ ein Stückchen Land zum Garten herzurichten. Der Film „Land in Sonne“, den der Reichsverband der Kleingärtnervereine Deutschlands auf dem II. Internationalen Kongress des „Office International des Jardins Ouvriers“ Anfang September 1929 in Essen präsentierte, zeigt am Beispiel der Hansestadt Wismar, dass sich dort bereits im 14. Jahrhundert eine Gartengemeinschaft an den Wallgärten gebildet hatte.

Mit dem Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648) verschwanden, da freies Schussfeld angesagt war, größtenteils die Gärten und mit ihnen die Lauben vor den Toren der Städte. Sie erlebten ab etwa 1700 eine Wiedergeburt.

3. Die protestantischen „Hugenottengärten“ stehen für den historisch bedeutsamen Einfluss der französischen Gartenkultur insbesondere auch auf die preußische Entwicklung des Pflanzen- und Gartenbaus. Zwar sind die positiven gemeinsamen Entwicklungen Frankreichs und Deutschlands in der späteren Zeit der „Erbfeind“-Propaganda zum Opfer gefallen – aber diese Entwicklungen gehören heute zu den wesentlichen Faktoren der deutsch-französischen Kooperation im Rahmen der europäischen Integration.

Das hugenottische Milieu hat auf den Pflanzen- und Gartenbau einen mitbestimmenden Einfluss im Frankreich des 16. und 17. Jahrhunderts selbst, in den Ländern des hugenottischen Refuge insbesondere nach 1685 (bis nach Nordamerika und Südafrika) und im Bereich der Forschungsreisen ausgeübt. Die hugenottischen Einwanderer kultivierten im Zuge der Peuplierungspolitik europäischer protestantisch gesinnter Fürsten ganze Landstriche. François Marie Voltaire (1696 – 1778) gebrauchte dafür den Begriff „style réfuge“ oder „style colon“. In diesen „Flüchtlings“- oder „Koloniestil“ sind neben der Anpflanzung und Züchtung bis dato in deutschen Landen unbekannter Obst- („Franzobst“) und Gemüsesorten auch neue Techniken eingeschlossen (Züchtung in Treibhäusern, Blumenzwiebelzucht u. a.).

Vor allem einfache Landleute unter den eingewanderten französischen Protestanten (Jardiniers = Gärtner, Laboureurs = Ackerbauer, Planteure = Pflanzer) besorgten die genannte Kultivierung ganzer Landstriche und begründeten mit den „Französischen Gärten“ bzw. „Hugenottengärten“ eine Keimzelle des deutschen und europäischen Kleingartenwesens. Diese Feststellung hat deshalb Berechtigung, weil diese Gärten außerhalb der Stadtmauern angelegt wurden (die „französische Kolonie“ mit dem Gotteshaus, den Wohn- und Arbeitsstätten lag innerhalb der Stadtbefestigung), sie hinsichtlich ihrer Anordnung eine klare Struktur aufwiesen (beieinander liegenden Parzellen) und bestimmten gesetzlichen Regelungen unterlagen (Größe der Parzellen, Abschluss von Pachtverträgen) sowie vorrangig der eigenen Ernährung dienten.
“Hugenottengärten“ haben im deutschen und europäischen Refuge Verbreitung gefunden
(Altona, Angermünde, Bernau, Buchholz bei Berlin, Burg bei Magdeburg, Eberswalde, Hanau und Schwedt, Basel, Bern, Genf und Zürich, Fredericia / Dänemark). Der früheste dokumentarische Beleg für diese Gärten sind die Gründungsurkunden der Neustadt Hanau, die „Capitulation“ vom 1. Juni 1597 (Vertrag zwischen den in Frankfurt am Main ansässigen Calvinisten) und der sog. „Transfix“ vom 1. August 1601. Mitunter verweisen Namen in heutigen Stadtplänen noch auf die Lage dieser Gärten, am deutlichsten wohl in Fredericia
( „Reformirt Feld“ und „Havepladsvej“ = Gartenplatzweg).

4. Die Wurzeln des deutschen Kleingartenwesens liegen in Weimar [Bertuchsche Gärten], Wismar [Georgianische Gartengemeinde], Kappeln [erster regulärer Kleingärtnerverein auf deutschem Boden unter dänischer Herrschaft], Berlin [Armengärten inner- und außerhalb der Stadt], Leipzig [Schrebergärten]… - sie sind aber Ausdruck eines im Grunde bereits nationalen Anliegens, den ärmeren Volksschichten zu frischer Luft, Obst und Gemüse und notfalls zu einer Unterkunft zu verhelfen, ein Anliegen, das letztlich in die deutsche Kleingartenbewegung einmündet.

Bereits vor 1832 (erste kleingartenähnlichen Anlage in den damaligen „Sandgruben vor dem Sandtor“, in Leipzig, Kolonie „Johannisthal“) und 1833 (erste Verpachtung von 143 Parzellen an 86 ansässige, nicht selbständige Handwerker, 38 Arbeiter in Berlin) sind für das Jahr 1826 in mindestens 19 deutschen Städten Armengärten nachgewiesen.

Kleingartenähnliche Bestrebungen und Gebilde gab es bereits im 18. Jahrhundert. Die unter dem preußischen König Friedrich II. (1712 – 1786) planmäßig betriebene Kolonisierungspolitik übte z. B. in den Berliner Vororten einen nachhaltigen Einfluss auf den dortigen Pflanzen- und Gartenbau aus. Nach Otto Pniower (1859 – 1932), Direktor des Märkischen Museums, wurde Berlin bereits damals „eine richtige Gartenstadt“.

Das Bedürfnis des Menschen nach „Luft, Licht und Sonne“ verschaffte sich in allen Phasen
des städtischen Bevölkerungswachstums und der damit verbundenen Stadtenge auch im 18.
Jahrhundert „Freiraum“. Unter diesem Gesichtspunkt bedürfen Bestrebungen dieser Art
einer weit größeren wissenschaftlichen Aufarbeitung. Als Beispiele seien genannt:
- die Gartenanlage in Weimar, die um 1786/87 mit 75 Pächtern durch den Besitzer des sog.
Landes-Industrie-Comptoirs und Verlegers Friedrich Justin Bertuch (1747 – 1822) entstand;
- der Zusammenschluss von Gartenpächtern der Georgianischen Gartengemeinde zu
Wismar im Jahre 1797 (Vertrag von fünf Garten-Deputierten der Gemeinde mit dem
Rossarzt Vetter als Generalpächter).

Zieht man in Erwägung, dass die Forschungen über die Anfänge des deutschen Kleingartenwesens noch am Anfang stehen, erhebt sich die Frage, ob es sich bei der Entwicklung des Kleingartenwesens in Kiel tatsächlich um einen Art „Sonderweg“ handelt und der im Jahre 1814 in Kappeln gegründete Kleingartenverein tatsächlich erste organisatorische Zusammenschluss auf Vereinsebene „auf deutschem Boden“ war. Dass Landgraf Karl von Hessen (1744 – 1836), dänischer Statthalter von Schleswig-Holstein, angesichts seiner erfolgreichen Initiativen für die Anlage von Armengärten („Carls-Gärten“) „zu den großen Gestalten in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens zählt“ (Katsch / Walz), ist unstrittig. Ihn als den Begründer der Armengärten in Deutschland in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts zu bezeichnen, ist anzuzweifeln, da auch andere protestantische Landesherren derartige Gärten anlegen ließen. Allenthalten sind diese Gärten einerseits ein Beweis für die „Langzeitwirkung“ einer kirchenreformatorischen Bewegung, die in Jean Calvin (1509 – 1564) ihren Hauptvertreter hatte. Andererseits ist damit ein deutliches Signal für intensivere Forschungen zum Einfluss dieser Bewegung auf die Entwicklung des Kleingartenwesens im europäischen Maßstab gesetzt.

Die „Zurückdatierung“ der Anfänge des Kleingartenwesens dürfte auch im europäischen Rahmen vorzunehmen sein. David Crouch und Collin Ward vermerken in ihrer Veröffentlichung „The Allotment: Ist Landscape and culture“ (Nottingham 1997), dass es in Birmingham schon 1731 ein „blühendes Kleingartensystem“ gegeben habe.

5. Die Anfänge der deutschen Kleingartenbau b e w e g u n g sind in der Mitte des 19. Jahrhunderts anzusiedeln, die Ende dieses Jahrhunderts einen vorläufigen Höhepunkt erfuhr. Sie ist Ausdruck der dem Menschen eigenen Verbundenheit mit der Natur, eine Bewegung, die sich angesichts der Auswirkungen der „industriellen Revolution“ und einer wachsenden „städtischen Zusammenballung“ Freiraum verschafft und eng mit der Arbeiterbewegung verbunden ist. Ihre Forderungen werden von einer Reihe von Reformbewegungen nicht nur anerkannt, sondern zunehmend unterstützt und mitgetragen. Der Gedanke des Kleingartenbaus findet im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts öffentliche Anerkennung (Bildung zahlreicher Pflanzer- und Kleingartenvereine); er fordert Staat und Stadt in einer bis dahin unbekannten Weise zu kleingärtnerischen Stellungnahmen heraus. Seine Durchsetzung erweist sich von Beginn an als harter Kampf vor allem gegen Großpächter und Bodenspekulanten.

Während die Kleingartenbewegung in Sachsen auf erzieherische Gründe zurückgeht und unlöslich mit dem Wirken von Dr. Moritz Schreber (1808 – 1861), Dr. Ernst Hauschild (1808 – 1868) und Carl Gesell (1800 – 1879) verknüpft ist (1864 erster Schreberverein in der Leipziger Westvorstadt), ist deren Motiv in Berlin anderer Art. Die Gründung von Pflanzervereinen und Laubenkolonien steht hier im engsten Zusammenhang mit dem Wohnungselend. Leipzig und Berlin verzeichnen eine so „stürmische“ Entwicklung des Kleingartenbaus, die zur Vereinigung lokaler Vereine drängt (4. März 1891 Gründung des „Verbandes der Leipziger Schrebervereine“; 19. Februar 1901 „Vereinigung sämtlicher Pflanzervereine Berlins und Umgegend“).

Dass Mitte des 19. Jahrhunderts eine Kleingartenbewegung im nationalen Rahmen „Fuß zu fassen beginnt“ belegen u. a. Kleingärten in Bremen und Schwerin (1849) oder die
„Buttgärten“ in Hannover (um 1850).

Zur selben Zeit entstehen die Naturheilkundebewegung und die sog. Lebensreformbewegung, die angesichts ihrer Forderungen nach einer „gesunden Lebensweise“ besonders in den Städten den Boden für die Kleingartenbewegung aufbereiten helfen. Vor allem der „Deutsche Bund der Vereine für Gesundheitspflege und arzneilose Heilweise“, hervorgegangen aus dem Zusammenschluss des „Deutschen Vereins für volksverständliche Gesundheitspflege und für Naturheilkunde“ und dem „Zentralverband der Vereine für naturgemäße Gesundheitspflege und arzneilose Heilkunde“ (Gründung 1888 in Leipzig mit Sitz in Berlin) und der „Deutsche Bund für Bodenbesitzreform“ (Gründung 1888 in Berlin), der die gewerbsmäßige Bodenspekulation für das Mietskasernenelend mitverantwortlich machte, dürfen zu Recht als besondere Förderer der Kleingartenbewegung angesehen werden. Manche Vereine, die sich
z. T. bereits früher gebildet hatten (z. B. „Patriotische Gesellschaften“), erkannten die „Zeichen der Zeit“ und traten im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts als Begründer des Kleingartenbaus in Erscheinung (Breslau 1903, Neumünster 1905, Hamburg 1907).
Obwohl sich die Nachzeichnung der Geschichte der einzelnen Verbände, die heute dem „Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l.“ angehören, derzeit noch sehr lückenhaft darbietet, darf behauptet werden, dass sich Mitte des 19. Jahrhunderts auch in anderen europäischen Ländern eine Kleingartenbewegung den Weg bahnt. Beispiele dafür sind: Kleingartenanlagen im polnischen Koźmin Wielkopolski und in Dänemark (beide 1823), der „Gesellschaft für Gemeinwohl“ in Franeker (niederländische Provinz Friesland) 1838, die Armengärten der katholischen „Confederation of St. Vincent de Paul“ in den Ardennen (1850). Nicht allein in Berlin und Deutschland, sondern europaweit treten Naturvereine als Förderer des Kleingartengedankens in Erscheinung. Ein Beispiel dafür bildet die Kleingartenbewegung in der Schweiz, bei deren Genesis – ähnlich wie in Deutschland – auch Frauenvereine Pate standen.
Bedauerlicherweise zählt die Erforschung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung in Bezug auf den Kleingartengedanken noch immer zu den am wenigsten beachteten Aspekten.

6. Die Arbeitergärten haben sich in Belgien und Frankreich im Ergebnis einer besonders engen, bilateralen Zusammenarbeit nahezu zeitgleich (15. April bzw. 21. Oktober 1896) erstmalig in nationalen Organisationen zusammengeschlossen, sind aber offensichtlich ein Spiegelbild der Erfordernisse der Industrialisierung Europas im 19. Jahrhundert – so dass ihre Bildung auch in Deutschland und in anderen europäischen Ländern neue Erfordernisse zur Befriedigung lebenswichtiger Bedürfnisse der arbeitenden Klassen unter diesen Bedingungen reflektierte, Erfordernisse, die schließlich zur Gründung eines internationalen Kleingartenverbandes im europäischen Maßstab führten. Insofern dürfte es nicht zufällig sein, dass der Gründer des französischen Arbeitergärtenverbandes, der Abbé Jules Auguste Lemire (1853 – 1928) aus Französisch-Flandern, im Jahre 1926 zum Gründer des internationalen Kleingartenverbandes wurde.

Die Idee der Arbeitergärten kam bereits Mitte des 19. Jahrhunderts in Belgien, Frankreich und Luxemburg auf. Ihre erste praktische Umsetzung fand sie nach gegenwärtiger Kenntnis 1850 in den „Jardins ouviers de la Ville de Mulhouse“.

Die Bildung der Ligen in Belgien und Frankreich ist ein nachdrücklicher Hinweis darauf, die Anfänge der internationalen Beziehungen zwischen Kleingärtnern in die erste Hälfte der 1890er Jahre, also um etwa ein Jahrzehnt, „vorzulagern“. Damit soll durchaus nicht die besondere geschichtliche Bedeutung der Pariser Arbeitergärtenkongresse 1903 und 1906 sowie der belgische Arbeitergärtenkongress 1910 in Brüssel angezweifelt werden, die angesichts der Beteiligung ausgesprochenen internationalen Charakter trugen.

Ein besonderes Merkmal an der Bildung der belgischen und französischen Ligen ist, dass deren Initiatoren und Hauptvertreter katholische Sozialreformer und Deputierte auf Landes- bzw. Stadtebene sind (in Frankreich: Abbé Jules Auguste Lemire; in Belgien: Abbé L. Gruel, Joseph Goemaere, Auguste Beernaert). Sie greifen den Gedanken der Schaffung von Arbeitergärten als ein Mittel auf, um Bedürftigen zu helfen und können sich dabei auf vorliegende Erfahrungen stützen (1879 Gründung von 68 Arbeitergärten in Breslau durch den „Verein zur Förderung des Wohles der arbeitenden Klassen im Kreise Waldenburg“; 1884 Arbeitergärten im dänischen Aalborg durch den Unternehmer Jørgen Berthelsen; 1891 Gründung der Vereinigung "Arbejdernes Værn" - "Die Arbeiter-Protection" - in Kopenhagen; 1891 Gründung des Vereins „Werk des Wiederaufbaus der Familie“ im französischen Montbrison; 1893 Familiengärten in Sedan).

Einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung der Idee der Arbeitergärten in Berlin leistete der Geheime Regierungsrat Alwin Bielefeldt (1857 – 1943), Senatsvorsitzender im Preußischen Reichsversicherungsamt, der 1900 die Weltausstellung in Paris besucht und dort mit den Versuchen von Abbé Jules Auguste Lemire in Frankreich bekannt gemacht wird, die Sehnsucht der ärmsten Schichten nach der Natur durch die Errichtung von Arbeitergärten zu befriedigen. Auf seine Anregung hin entstanden 1901 durch den Vaterländischen Frauenverein des Roten Kreuzes, Abt. VI, die ersten Arbeitergärten am Fürstenbrunner Weg in Charlottenburg bei Berlin, denen 1905 die Arbeitergärten vom Roten Kreuz, Berlin, Abteilung 9 des Volksheilstättenvereins des Roten Kreuzes folgten (zuerst „Norden I Arbeitergärten vom Roten Kreuz“). Die Arbeitergärten, die in vielen damaligen Vororten Berlins Verbreitung fanden, unterschieden sich von den bereits bestehenden Berliner Laubenkolonien hauptsächlich dadurch, dass bei ihrer Verwaltung nach französischem Muster das so genannte Patronatssystem eingeführt wurde.

Der Beginn des 20. Jahrhunderts markiert den entscheidenden Ausgangspunkt der organisierten Kleingartenbewegung Berlins. Zum einen schließen sich einige der in bzw. um Berlin bestehenden Kleingärtnervereine, die, wie andere auch, dem Regiment der Generalpächter als „Sprachrohr“ der Bodeneigentümer unterworfen waren, im Februar 1901 in der „Vereinigung sämtlicher Pflanzervereine Berlins und Umgegend“ zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen gegen die Grundbesitzer und Generalpächter, aber auch gegen die feindselige Haltung des Magistrats von Berlin wirksamer durchsetzen zu können. Die Fortsetzung dieser Organisation bildeten 1910 der Bund und 1911 der „Verband der Laubenkolonisten Berlins und Umgegend“. Zum anderen vereinigen 1906 sich jene Kleingärtner, die eine Parzelle in einem Gartenfeld des Roten Kreuzes bearbeiten, die Arbeitergärten der Rot-Kreuz-Vereine in Berlin, worauf noch im selben Jahr die Gründung des überregionalen „Verbandes deutscher Arbeitergärten“ durch Rot-Kreuz-Vereine aus Berlin, Bremen, Charlottenburg und Lübeck folgt. Am 28. Februar 1909 erfolgt durch die Initiative von Geheimrat Bielefeldt die Gründung des „Zentralverbandes deutscher Arbeiter- und Schrebergärten“ in Berlin (Sitz in Leipzig). Er repräsentierte die Bewegung auch auf den internationalen Arbeitergärtenkongressen. Die Leitsätze Bielefeldts für die Kleingartenbestrebungen („Magna Charta des Kleingartens“) – verkündet auf dem Volksheilstätten-Kongress in Danzig 1912 - stellten eine wesentliche Grundlage der Verbandsentwicklung im 20. Jahrhundert dar. Seine Appelle an Staat und Industrie, Ländereien für Gartenzwecke zur Verfügung zu stellen, fielen jedoch erst auf fruchtbaren Boden, als der Staat aus Gründen der Volksernährung stärker auf die Kleingärtner angewiesen war.

7. Der im Jahre 1921 gegründete deutsche Kleingartenverband gehörte zu den Initiatoren der Bildung eines internationalen Verbandes. Wenngleich Heinrich Förster (1876 – 1938) den deutschen Anteil an der Gründung des Office International 1926 überhöht hat, so gehörte der deutsche Verband zweifelsohne zu den Akteuren, die versuchten, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg entstandenen Ansätze eines internationalen Verbandes [vor allem durch die Beziehungen von Lemire und Bielefeldt repräsentiert] im Jahre 1926 in Luxemburg zur Realität werden zu lassen. So ist auch zu verzeichnen, dass Heinrich Förster bei der Gründung zum Vizepräsidenten gewählt wurde.

Auf dem 1. Reichskleingartentag am 8. Mai 1921 in Berlin-Neukölln konstituierte sich der deutsche Kleingartenverband, einberufen durch den „Zentralverband der Kleingärtnervereine Deutschlands“. Der 2. Reichskleingärtnertag am 14. August 1921 in Bremen beschloss mit der Satzung den Namen „Reichsverband der Kleingärtnervereine Deutschlands e.V.“ und sanktionierte die „Grundsatzforderungen der sozialen Kleingärtnerbewegung“. Danach soll Kleingartengelände in den Bebauungsplan eingefügt und den öffentlichen Grünanlagen gleichgestellt werden.

Zum damaligen Zeitpunkt bestehen zentrale nationale Verbände der Kleingärtner außer in Belgien und Frankreich (beide 1896) bereits in Dänemark (1908), Österreich (1916), England und in der Tschechoslowakei (beide 1917). Der schwedische Kleingärtnerverband entsteht – wie der deutsche – 1921. Kontakte führender Vertreter einzelner Ligen oder Verbände mit dem Kleingartenwesen anderer Länder gab es bereits vor dem Ersten Weltkrieg und waren durchaus nicht – wie in der bisherigen Literatur zu lesen – zufälligen Charakters, z. B. Besuch der Arbeitergärten in Charlottenburg 1907 durch Abbé Jules Auguste Lemire an der Spitze einer französischen Delegation.

Die in zahlreichen europäischen Ländern zu verzeichnenden Bestrebungen, den Kleingartenbau zu erweitern, erfuhren während der Kriegsjahre eine deutliche Belebung. Das zahlenmäßig stärkste Wachstum an Kleingärten weisen Deutschland (1918: über eine Million) sowie England und Wales (1920: zusammen 1,33 Millionen) auf.

Die Ernährungsschwierigkeiten zwangen die staatlichen Stellen, sich mit den Kleingärtnerverbänden zu arrangieren (1915 Bildung des „Kriegsausschusses der Groß-Berliner Laubenkolonien“ durch den "Verband der Laubenkolonisten Berlins und Umgegend", dem sich der „Verband der Rot-Kreuz-Gärten Berlin“, der „Bund der Vereine für naturgemäße Lebens- und Heilweise“ und der Vaterländische Frauenverband Charlottenburg anschließen; 1916 Gründung der „Zentralstelle für den Gemüseanbau im Kleingarten“ durch den Bundesrat des Deutschen Reiches in Berlin, Vorsitzender Alwin Bielefeldt).

Nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich hinsichtlich der zahlenmäßigen Entwicklung der Kleingärten in den einzelnen europäischen Ländern ein sehr differenziertes Bild. Während deren Anzahl z. B. in Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Österreich und in der Schweiz noch bis Anfang der1920er Jahre stieg, war sie in Belgien, Schottland und Schweden rückläufig.
Im Allgemeinen hatte sich jedoch die Kleingartenbewegung etabliert. Generell sahen sich die Kleingärtner in allen europäischen Ländern vor die Aufgabe gestellt, Maßnahmen zum Schutz der Kleingärten zu ergreifen und die Behörden in Staat und Stadt, Städtebauer und Gartengestalter für die Förderung der Kleingartenbewegung zu gewinnen. Dem Reichsverband der Kleingärtnervereine Deutschlands gelang es – unterstützt vor allem von Vertretern der Bodenreformbewegung wie Adolf Damaschke (1865 – 1935) -, dass im Ergebnis der Novemberrevolution 1918 das erste deutsche Kleingartengesetz, die Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung, am 31. Juli 1919 als Reichsgesetz durch die Nationalversammlung verabschiedet wurde. Zur damaligen Zeit verfügte lediglich noch England über eine Kleingartengesetzgebung (Gesetze von 1819, 1882, 1894, 1922 und 1924). In den anderen Ländern gab es kein Kleingartenschutzgesetz, aber Verordnungen der Behörden, die den Kleingartenbau in einem bestimmten Maße schützten. Trotz gesetzlicher Bestimmungen und Erlasse staatlicher Stellen zwangen zunehmende Bebauung und Industrialisierung zur permanenten Preisgabe von Kleingartenland. Von daher ergab sich außer nationalen Zusammenschlüssen von Kleingärtnern in nationalen Verbänden auch ihr Bestreben, auf internationaler Ebene wirksam zu werden.

In den ersten Jahren nach dem Ersten Weltkrieg bestand die durch ihn erfolgte Entfremdung zwischen den verschiedenen nationalen Organisationen fort. Als „Meilensteine“ auf dem Wege, der am 3. und 4. Oktober 1926 in Luxemburg zur Schaffung eines Internationalen Verbandes der Kleingartenvereine führte, können die Jahre 1924 und 1925 angesehen werden, als die Vertreter verschiedener nationaler Verbände untereinander Kontakte pflegten oder sich z. B. auf den Kongressen in Birmingham und Antwerpen (beide 1925) oder auf Auslandsreisen persönlich begegneten. 1925 entstand der Schweizerischen Kleingärtnerverband, der wie Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Luxemburg und Österreich zu den Gründungsverbänden des „Office International des Jardins Ouvriers“ (heute: „Office International du Coin de Terre et Jardins Familiaux a.s.b.l.“) gehörte. In der Folge gründeten sich der Zentralverband der Kleingärtner der Republik Polen und der Norwegische Kleingärtnerverband (beide 1927), der „Allgemeen Verbond von Volkstuinders Vereenigingen in Nederland“ und die „Ligue Luxembourgeoise du coin de terre et du Foyer“ (beide 1928) sowie der Reichsverband des finnischen Kleingärtnerverbandes (1930). Die Themen der Referate des II. Kongresses, der am 6 und 7. September 1929 in Essen mit Vertretern von 13 der 14 Mitgliedsverbände (außer Dänemark) stattfand, seien stellvertretend dafür genannt, wie wesensgleich die Bestrebungen der nationalen Verbände zu jener Zeit waren: Finanzierung von Dauerkleingartenanlagen, Rechtsgrundlagen des Kleingartenwesens, gartentechnische und schönheitliche Gestaltung der Kleingartenkolonien.

8. Die Zeit des Nationalsozialismus (1933 – 1945) unterbrach abrupt die während der Weimarer Republik unternommenen, vielfältigen demokratischen Ansätze urbaner Gartenkultur. Das deutsche Kleingartenwesen „machte“ nicht nur eine „ernste Krise durch“, sondern wurde in allen seinen Gliederungen rigoros dem nationalsozialistischen Grundsatz „Blut und Boden“ als geistige Grundlage des Kampfes gegen die Verstädterung unterworfen. Die nationalistische Politik führte rasch zur internationalen Isolierung des deutschen Kleingartenverbandes.
Am 29. Juli 1933 wurde im Rahmen des Reichskleingärtnertages in Nürnberg der „Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e. V.“ gegründet, dem die nationalsozialistischen Machthaber politisch wie ideologisch eine besondere Bedeutung beimaßen. Der erste „Reichsbundführer“ Dr. Ing. Hans Kammler (1901 - 1945, Berliner Architekt) verkündete in seiner Rede den Beginn eines neuen Entwicklungsabschnittes des Kleingartenwesens. Nach seinen Worten bestehe dessen Aufgabe nunmehr darin, „die Nutzung des Landes des Kleingartens und der Kleinsiedlung im Sinne der Verbundenheit von Blut und Boden als Grundlage für Staat und Volk zu gewährleisten“ und „das Kleingarten- und Kleinsiedlungswesen in Deutschland nach dem Grundsatz Gemeinnutz vor Eigennutz zu fördern und die Selbstverwaltung des Kleingartens und des Kleinsiedlungslandes sowie den ideellen und materiellen Schutz der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands zu besorgen“.

Die politische Gleichschaltung des Kleingartenverbandes in die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ hatte indessen schon früher eingesetzt (6. Mai 1933 Anordnung der Reichsleitung der NSDAP, Amt für Agrarpolitik) und bedeutete die gänzliche Beseitigung der während der Weimarer Republik entwickelten demokratischen Strukturen im Kleingartenwesen. Nach dem „Führerprinzip“ traten an die Stelle der bisherigen Verbands- und Vereinsvorsitzenden gefolgstreue Funktionäre („Vereinsführer“, „Stadtgruppen-, Provinz- und Landesgruppenführer“).

Die „Neuordnung“ des Kleingartenwesens war von Beginn an darauf angelegt, andere Organisationen zwangsweise dem „Reichsbund“ unterzuordnen (Reichsbahnlandwirtschaft 1934, Siedlerbund 1935, Arbeitergärten 1936), um dadurch eine willfährige „Massenorganisation“ zu erhalten, und nach „Arierparagraphen“ eine systematische „Selektion“ unter den Klein- und Siedlerfamilien vorzunehmen. Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges ergab sich der Zuwachs der Mitgliederzahl des „Reichsbundes“ nicht aus einem Mehr an Kleingärten, sondern aus der Unterstellung von anderen Verbänden und der Einverleibung der Mitglieder der österreichischen Kleingärtnerorganisation (1938).

Einen verbesserten gesetzlichen Schutz erhielt das Kleingartenwesen erst im Zusammenhang mit den unmittelbaren Kriegsvorbereitungen und den Kriegsereignissen (1938 Verordnung des Reichsarbeitsministers über den Kündigungsschutz von Kleingärten, nach der Kleingartenanlagen nur noch für Zwecke der Reichsverteidigung gekündigt werden dürfen).
Indessen hatte das nationalsozialistische Regime bereits zu Zeiten seines Machtantritts dem Kleingartenwesen eine klare Order in seiner „Ernährungs- und Erzeugungsschlacht“ zur „Ernährungssicherung des deutschen Volkes“ in der künftigen Kriegswirtschaft erteilt. Bereits auf dem Reichskleingärtner- und Kleinsiedlertag im Juni 1935 in Braunschweig führte „Reichsbundleiter“ Dr. Ing. Hans Kammler aus, dass die deutsche Kleingärtner- und Kleinsiedlerbewegung in die Ernährungsschlacht einbezogen worden sei.

Die Berliner und deutsche Kleingartenbewegung hatte sich seit Beginn ihrer organisatorischen Anfänge einen international anerkannten Ruf erworben und ihn kontinuierlich festigen können. Ihren bedeutendsten Protagonisten wurde die Ehre zuteil, im europäischen Kleingartenverband nicht nur Stimme zu haben, sondern Ämter im Vorstand ausüben zu dürfen. Die Internationalen Kongresse in Wien 1933, Poznan 1935 und Paris 1937 fanden ohne deutsche Beteiligung statt. 1939 sollte der Internationale Kongress in London durchgeführt werden. Der Vorstand des „Office International“ entschied sich stattdessen für Diekirch in Luxemburg. Die „drohende Wolke am europäischen Himmel“ ließ diesen Kongress nicht zustande kommen.

Die Jahre von 1933 bis 1945 zählen zu dem Kapitel deutscher und europäischer Kleingartengeschichtsschreibung, deren Seiten erst noch zu schreiben sind. Man darf annehmen, dass das Kleingartenwesen auch in anderen europäischen Staaten während dieser Zeit in den Dienst der Sicherung der Ernährung der Bevölkerung gestellt wurde. Das Beispiel „Anbauschlacht“ in der Schweiz (ab 1939) im Sinne der Umstellung auf Selbstversorgung ist dafür ein untrüglicher Beleg.

Der Zweite Weltkrieg, in dem den Kleingärten in der „Reichshauptstadt“ auch die Funktion zugedacht war, als Luftschneisen zwischen den Wohnblöcken zu dienen, um im Falle eines Luftangriffs Abzugsmöglichkeiten für Giftgas zu haben, führte letztlich – im Jahre 1945 – dazu, dass die Kleingartenanlagen wie die Stadt überhaupt Opfer der von den Nationalsozialisten verursachten nationalen Katastrophe wurden. Die Lauben – durch „Behelfsheime“ ergänzt – wurden wieder zur Wohnstätte der Bürger, die durch Bomben- oder Kriegsschäden ihre Wohnung verloren hatten.

Schließlich taten die unmittelbaren Kriegshandlungen ein Letztes: viele Lauben wurden durch Bomben und Artilleriegeschosse zerstört, fruchtbares Gartenland in wüstes Ödland verwandelt. Neben den zerstörten Häusern und Straßen der Stadt war auch das Kleingartenwesen zu einer Ruine geworden.

9. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging es in allen europäischen Ländern darum – wenngleich zunächst national isoliert [Sieger und Besiegte konnten so schnell nicht zueinander finden] – der Bevölkerung die Ernährung und meistens auch die Wohnunterkunft zu sichern. In Deutschland ging es zudem in erster Linie darum, das „Führerprinzip“ abzuschaffen und wieder die Möglichkeit herzustellen, dass das Kleingartenwesen im Rahmen demokratischer Vereine und Verbände agieren konnte.

Wenngleich die Herstellung demokratischer Verhältnisse überall in Deutschland eine lokale Angelegenheit war, so handelte es sich letztlich doch um eine nationale Aufgabe, deren Lösung auch wieder den Zugang zur internationalen Kleingärtnergemeinschaft ermöglichte.
Dass der „Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und bodennutzenden Grundbesitzer“ e. V. am 6. Juni 1946 in das Vereinsregister Berlin-Mitte eingetragen wurde, mag aus heutiger Sicht mitunter als ein „ganz normaler“ Fakt erscheinen. Stellt man ihn jedoch in seinen zeitgenössischen Zusammenhang, erhält dieses Ereignis „historisches Gewicht“.
Berlin war, wie der Architekturhistoriker Julius Posener (1904 – 1996) feststellte, „so gründlich zerstört worden, wie seit Karthago keine Großstadt“.

Der nationalsozialistische „Reichsbund deutscher Kleingärtner“ hatte sich unmittelbar nach Kriegsende aufgelöst. Die Kleingartenvereine und –verbände waren anfangs auf sich allein gestellt. Bereits der Befehl Nr. 2 der SMAD vom 10. Juni 1945 erlaubte die Bildung antifaschistischer Parteien und Organisationen. Die Bestrebungen der Kleingärtner berücksichtigend, erteilte der demokratische Magistrat von Groß-Berlin (sog. „Werner-Magistrat“, Bildung am 19. Mai 1945) am 12. Juni 1945 angesichts der ernährungswirtschaftlichen Bedeutung der Kleingärtner- und Siedlerbewegung seine Genehmigung zu einer Verschmelzung des „Landesverbandes Berlin-Brandenburg der Kleingärtner“ und der „Gau- und Provinzgruppe Berlin-Brandenburg der Kleingärtner und Kleinsiedler“ mit der Maßgabe, die Geschäfte des ehemaligen Reichsbundes soweit notwendig wahrzunehmen. Am 29. August 1945 konstituierte sich in einer Magistratssitzung die Leitung des „Provinzialverbandes Berlin-Brandenburg der Kleingärtner und Siedler“ unter Vorsitz des Stadtrates für Ernährung Gustav Klimpel (SPD, 1927 – 1933 Oberbürgermeister von Freital). Die Alliierte Kommandantur hatte mit ihrem Befehl vom 15. Januar 1946 die Bildung von Organisationen der Kleingärtner im Stadtgebiet von Groß-Berlin genehmigt und den Magistrat ermächtigt, die dafür erforderlichen Anweisungen zu erlassen. Dadurch konnte das Berliner Kleingartenwesen in organisatorischer Hinsicht auf demokratischer Grundlage neu aufgebaut werden. Mit diesem Beschluss wurde aber auch dem ursprünglich angestrebten organisatorischen Zusammenschluss mit den Brandenburger Kleingärtnern eine Absage erteilt. Am 8. März 1946 entstand aus dem vormaligen „Provinzialverband Berlin-Brandenburg der Kleingärtner e. V.“ der „Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und bodennutzenden Grundbesitzer e. V.“ mit der Ernennung von Wilhelm Naulin (SPD, 1890 – 1975) als Vorsitzenden. Die Delegiertenversammlung am 8. Juni 1946 bestätigte ihn in dieser Funktion wie den gesamten Vorstand in einer freien, demokratischen Wahl. Damit war – ausgehend von der heutigen Organisationsstruktur - der erste Landesverband des deutschen Kleingartenwesens nach 1945 entstanden. Am 28. August 1947 wurde der Zentralverband von den Alliierten in Berlin als nichtpolitische Organisation zugelassen.

Indes war das Kleingartenwesen in die politischen Entwicklungen jener Zeit hineingestellt. Am 20. Oktober 1946 fanden die ersten freien Wahlen in Gesamt-Berlin statt. Am 5. Dezember 1946 wählte die Stadtverordnetenversammlung einen neuen Magistrat unter Oberbürgermeister Otto Ostrowski (SPD, 1883 – 1963, 1926 – 1933 Bürgermeister von Berlin-Prenzlauer Berg, 1945 Bürgermeister von Wilmersdorf), der sich von Beginn mit politischen Auseinandersetzungen konfrontiert sah, die sich insonderheit aus dem Viermächtestatus Berlins ergaben. Ostrowski sprach sich zwar gegen die Vereinigung der Ost-SPD mit der KPD zur SED (April 1946) aus, kooperierte jedoch im Interesse der andauernden schwierigen Versorgungslage mit der SED und nicht ohne Erfolg (Hungerwinter 1946/47). Da er sich weigerte, die SED-Funktionäre aus dem Magistrat zu entlassen, stellte seine eigene Fraktion am 11. April 1947 einen Misstrauensantrag gegen ihn, der mit Mehrheit angenommen wurde. Ostrowskis Rücktritt folgte am 24. Juni 1947 die Wahl von Ernst Reuter (SPD, 1889 – 1953, damals Stadtrat für Verkehrs- und Versorgungsbetriebe), der sein Amt als Oberbürgermeister wegen eines sowjetischen Vetos nicht antreten konnte. Deshalb wurde die Sozialdemokratin Louise Schroeder (1887 – 1957, ehemalige Abgeordnete der Weimarer Nationalversammlung und bis 1933 Reichstagsabgeordnete) am 8. Mai 1947 amtierende Oberbürgermeisterin (bis 7. Dezember 1948).

Welche Auswirkungen die politische Kräftekonstellation im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung bzw. in den Bezirksverwaltungen auf die Entwicklung des Berliner Kleingartenwesens in dieser Zeit hatte, ist ein weitgehend noch unerforschtes Kapitel. Das gilt ebenso für die Rolle der vier Besatzungsmächte. Ein einheitliches „Kleingartenkonzept“, wenn man einmal diesen neuzeitlichen Begriff verwenden darf, gab es in der Alliierten Kommandantur nicht. Die mitunter anzutreffende Auffassung, wonach „die Sowjets … in dieser Frage keinerlei vergleichbare Erfahrungen aus ihrem Land hatten“, muss hier zunächst noch „im Raum stehen bleiben“. Wohl aber haben sich die amerikanische, britische, französische und sowjetische Administration vorbehalten, Funktionäre auf höheren Ebenen des Kleingartenverbandes – entsprechend ihres bisherigen politischen Lebenslaufes - zu bestätigen, wenn nicht sogar einzusetzen. Historische Dokumente, die derzeit im Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e. V. gesichtet werden, belegen z. B., dass Mitgliederversammlungen einzelner Kolonien noch Ende des Jahres 1948 der Genehmigung durch die französische Militärverwaltung bedurften. Sie behielt sich die Zulassung neu entstandener Kleingartenvereine und insbesondere die Anerkennung des Bezirksverbandes als nichtpolitische Organisation vor. Am 15. Juli 1945 hatte die erste Generalversammlung der Delegierten der Kleingartenvereine im Verwaltungsbezirk 20 (Reinickendorf) mit dem „Ziele der Konstituierung des Bezirksverbandes der Kleingärtner“ stattgefunden, auf der vom Bezirksamt ein vorbereitender Ausschuss gebildet worden war. Die Protokolle der folgenden Delegiertenversammlungen lassen das eigentliche Datum der Gründung des Bezirksverbandes, der sich diesbezüglich auf das Jahr 1947 bezieht, nicht erkennen. Die Prozedere seiner Anerkennung durch die französische Militärverwaltung zogen sich noch Monate hin.

Im August 1949 kam es in Bochum zur Gründung des Verbandes Deutscher Kleingärtner, der sich auf die drei westlichen Besatzungszonen erstreckte. Bemerkenswert war aber immerhin, dass auch Kleingartenfreunde aus Westberlin am Gründungskongress teilgenommen haben und Wilhelm Naulin dem Vorstand bereits als Beisitzer angehörte.

10. Die Wiederaufbauarbeit seit 1945 wurde durch die bald einsetzende Spaltung
Berlins und Deutschlands erheblich erschwert. Die Bildung von vier Sektoren der Besatzungsmächte in Berlin, die Spaltung der Währungseinheit in Berlin, die Blockade des Westteils der Stadt durch die sowjetische Besatzungsmacht, die weitere Spaltung der Stadt bis hin zu den Maßnahmen des 13. August 1961 – dies alles waren nicht nur lokale Ereignisse, die lediglich den Kleingärtner in Neukölln oder Treptow betrafen, sondern es ging stets um politische Maßnahmen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf ganz Deutschland und somit auf die internationalen Verhältnisse auswirkten. Die Konsequenzen dieser Nachkriegsereignisse verspürten alle deutschen Kleingärtner.

Am 16. Januar 1949 fanden in Berlin – zeitlich aufeinander folgend - zwei Delegiertenversammlungen des „Zentralverbandes der Kleingärtner, Siedler und bodennutzenden Grundbesitzer e. V.“ statt. Während die im Bezirksamt Wilmersdorf tagende Wilhelm Naulin als 1. Vorsitzenden bestätigte und die Ost-Berliner Bezirksverbände Prenzlauer Berg, Treptow und Berlin-Osten (Pankow und Weißensee) ausschloss, da diese sich nicht dem Grundsatz der unpolitischen Arbeit verpflichtet sahen, trafen sich auf der im „Volkshaus“ Berlin-Mitte jene Delegierten, die mit der Position Naulins nicht konform gingen, und wählten den vormaligen 2. Vorsitzenden, Willi Lachmund, zum Vorsitzenden.

Ein Jahr zuvor hatte die Verbandszeitschrift „Der Kleingärtner und Siedler“ in ihrer Januarausgabe unter dem Titel „Berlin und sein grünes Kleid“ über die Erfolge der sich auf ganz Berlin beziehenden „Brachland-Aktion“ berichtet: „Eine Fläche von 1770 Hektar ist bereits für die Erzeugung von Nahrungsmitteln gewonnen worden. Sie ist mehr als doppelt so groß wie der Müggelsee. … Der sowjetische Sektor hat 631,49 ha Brachlandfläche, der amerikanische Sektor 617,46 ha und der französische Sektor 155,25 ha. Ohne die durch die Brachlandaktion neu hinzugekommenen Nutzfläche hat sich das weitere Kleingartengebiet Berlins wenig verändert. … Die Bedeutung des Kleingartenwesens wird deutlich, wenn man berücksichtigt, daß fast 5,5 Prozent des Stadtgebietes von Kleingärtner bearbeitet werden. Davon liegen im Sowjetsektor 2327,12 ha, im amerikanischen Sektor 1024,58 ha, im britischen Sektor 901,72 ha und im französischen Sektor 534 ha.“

Auf der Delegiertenversammlung am 25. April 1948 gab der 1. Vorsitzende Wilhelm Naulin der Erwartung Ausdruck, „dass der weitere Wiederaufbau der umfassenden Kleingärtner- und Siedlerorganisation zum Wohle der Mitglieder und der Allgemeinheit erfolgreich fortgesetzt und die Grundmauern des Verbandes noch mehr gefestigt werden, damit die der Organisation zufallenden vielseitigen und sich stetig mehrenden Aufgaben auch zukünftig in
Frieden und Eintracht gelöst werden können“.

Am 23. Juni 1948 wurde die Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen auf die Berliner Westsektoren ausgedehnt, die die Sowjetunion zum Anlass nahm, am Folgetag Westberlin „abzuriegeln“ („Blockade“, die bis zum 12. Mai 1949 dauerte; Einrichtung der Luftbrücke durch die westlichen Alliierten am 26. Juni). Auf einer eilends zusammengerufenen Sitzung des erweiterten Vorstandes des Zentralverbandes am 24. Juni 1949 wurde einmütig eine Resolution angenommen: „Der erweiterte Vorstand des Zentralverbandes der Kleingärtner und Siedler hat in seiner heutigen Sitzung darauf hingewiesen, dass nur eine einheitliche Währungsreform dem wirtschaftlichen Aufbau Deutschlands dienlich sein kann. Er sieht in der unterschiedlichen Durchführung zweier Reformen nebeneinander eine ernsthafte Gefahr für die Fortentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland. Der Vorstand richtet an die Militärregierungen das dringende Ersuchen, alles daranzusetzen, die Einheit Deutschlands auch in der Währungsfrage zu wahren.“

Vom 28. August bis 5. September 1948 fand die Ausstellung „Grüne Woche“ des Zentralverbandes unter dem Protektorat der amtierenden Oberbürgermeisterin Louise Schroeder in der einzigen am Funkturm erhalten gebliebenen Halle „Brandenburg“ statt, die fast 200.000 Besucher anzog. Ob der Zeitumstände waren Vorbereitung und Durchführung dieser „Grünen Woche“ ein besonderer Beweis für die Willenskraft des Zentralverbandes, der Bezirksverbände und Bezirksgruppen. Die erste „Grüne Woche“ war 1926 durchgeführt worden. Ihre „Wiedergeburt“ nach dem Zweiten Weltkrieg verdankt sie dem Zentralverband unter Wilhelm Naulin als alleinigem Veranstalter. Dadurch wurde zudem erreicht, dass diese traditionelle Ausstellung in Berlin verblieb und nicht, wie andere Ausstellungen, nach Westdeutschland ging.
Am 1. November 1948 beschloss die Führung der SED, eine einheitliche Zusammenfassung der Kleingärtnervereine unter Leitung der Vorstände des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vorzunehmen. Die Bildung der „Kleingartenhilfe des FDGB“ erstreckte sich auf die sowjetische Besatzungszone, nicht aber - angesichts des Viermächtestatus der Stadt - auf Berlin. Am selben Tage verlegte der Berliner Magistrat unter dem neuen amtierenden Oberbürgermeister Dr. Ferdinand Friedensburg (Mitbegründer der Berliner CDU, 1886 – 1972), seinen Dienstsitz nach Charlottenburg, später ins Rathaus Schöneberg.

Auf der Delegiertenversammlung des Zentralverbandes der Kleingärtner, Siedler und bodennutzenden Grundbesitzer e. V. am 7. November traten die „schwelenden“ Konflikte zwischen den Funktionären des Ost- und West-Kleingartenwesens offen zu Tage. Gemäß seiner Grundposition, dass sich der Kleingärtnerverband „politisch neutral“ zu verhalten und er - entsprechend den Anordnungen der Militärregierungen - die unpolitische Tätigkeit des Verbandes fortzusetzen habe, unterband der 1. Vorsitzende des Zentralverbandes, Wilhelm Naulin, auf dieser Veranstaltung kategorisch politische Willenserklärungen der Vertreter der Berliner Kleingärtner (Würdigung des 31. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ bzw. der „Helden der Luft“, die sich während der sowjetischen Blockade um die Versorgung der Westberliner Bevölkerung verdient gemacht haben).

Eine am 30. November stattgefundene außerordentliche Stadtverordnetenversammlung am 30. November im Admiralspalast (heute Metropoltheater), die auf Verlangen des Landesverbandes Groß-Berlin der SED und des „Demokratischen Blocks“ Berlin einberufen worden war, erklärte den sog. „Spalter-Magistrat“ wegen „Missachtung elementarster Lebensinteressen Berlins und seiner Bevölkerung“ für abgesetzt. Dem neuen Ost-Berliner Magistrat stand Friedrich Ebert (SED, vormals SPD, 1894 -1979), Sohn des ehemaligen Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD, 1871 – 1925) als Oberbürgermeister vor. Aus den Wahlen zur West-Berliner Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember ging die SPD als Sieger hervor. Sie bestätigte am 14. Januar 1949 die Wahl von Ernst Reuter zum Oberbürgermeister. Damit war die Spaltung der Stadtverwaltung besiegelt.

Unter dem Eindruck unüberbrückbarer politischer Meinungsverschiedenheiten im Vorstand des Zentralverbandes brachte sein 1.Vorsitzender, Wilhelm Naulin, in einer Nacht- und Nebelaktion (2./3. Dezember) wichtige Unterlagen und auch Inventar von der Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Berlin-Mitte (Neustädtischen Kirchstraße 3) in den Westteil der Stadt und richtete in Berlin-Wilmersdorf (Hildegardstraße 5) ein eigenes Büro ein.

Die Prozesse der Spaltung der Berliner Stadtverwaltung und die Spaltung des Zentralverbandes der Kleingärtner, Siedler und bodennutzenden Grundbesitzer vollzogen sich nahezu zeitgleich. Vier Jahrzehnte sollte sie andauern.

Der zu Beginn des Jahres 1949 folgende separate Aufbau zweier Kleingärtnerorganisation in e i n e r Stadt dürfte international ohne Beispiel sein. Begleitet war er von dem zähen Ringen beider Zentralverbände um die Kleingärtner, deren Kolonien und Vereine. Der Westberliner Zentralverband schloss sich dem Verband Deutscher Kleingärtner an. Die Ostberliner Kleingärtnerorganisation behielt bis zur Gründung des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) in der DDR im Jahre 1959 ihre relative organisatorische Selbständigkeit.
In den eingangs genannten, vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde 2001 bzw. 2007 herausgegebenen Bänden („Ein starkes Stück Berlin. 1901 – 2001. 100 Jahre organisiertes Kleingartenwesen in Berlin“, „Kleine Gärten einer großen Stadt. Die Kleingartenbewegung Berlins in nationaler und internationaler Sicht“) werden die Grundzüge der unterschiedlichen Entwicklung des Ost- und West-Berliner Kleingartenwesens von 1949 – 1989/90 nachgezeichnet.

Die Verfasser der Thesen möchten an dieser Stelle einen Gedanken von Günter Katsch und Johann B. Walz aufgreifen. Sie schreiben: „Es darf nicht verkannt werden, dass es trotz aller Unterschiede zwischen den Kleingartenvereinen der Bundesrepublik und der Kleingartensparten der DDR eine Reihe von Gemeinsamkeiten gab, die ein künftiges Miteinander erleichterten.“
Freilich ist in dieser Hinsicht besonderer Forschungsbedarf angesagt. Einige Aspekte sollen die Debatte zu dieser Problematik aktivieren.

Die Spaltung der beiden Berliner Zentralverbände 1948/49 leitete zwar eine „Eiszeit“ hinsichtlich der Zusammenarbeit ihrer Vorstände ein, indessen begegneten sich die Kleingärtner „an der Basis“ bis zu den Maßnahmen am 13. August 1961 noch einigermaßen kontinuierlich.
So besaßen nicht wenige Westberliner Bürger einen Kleingarten im Ostteil der Stadt. In Ost- und West-Berliner Kleingartenanlagen bestanden in den 1950er Jahren „Friedenskomitees“, die sich einem einheitlichen, demokratischen und friedliebenden Deutschland verpflichtet sahen. Ost-Berliner Kleingärtner ließ es nicht gleichgültig, als z. B. die Weddinger Kolonie „Schillerhöhe“ zur Räumung freigegeben wurde.

Der Wiederaufbau in beiden Teilen der Stadt, insbesondere der Wohnungsbau, hatte einen enormen kleingärtnerischen Substanzverlust zur Folge. Ost- wie Westberliner Verband machten diesbezüglich viele Erfahrungen, auch in Bezug auf den Umgang der Behörden mit ihnen. Die mitunter anzutreffende Auffassung, dass sich nur die Westberliner Kleingärtner gegen Räumungen zu Wehr gesetzt haben, entspringt einem Schwarz-Weiß-Muster, das nicht den tatsächlichen Werdegang wiedergibt. Gewiss haben Westberliner Kleingärtner wiederholt von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auch „auf der Straße“ ihren Unmut nachhaltig zu demonstrieren. Diese Möglichkeit des offenen Widerstandes gab es im Ost-Berliner Kleingartenwesen grundsätzlich nicht. Indessen ist unbestritten, dass es zahlreiche Eingaben an die staatlichen Stellen gegeben hat.

Als äußerst vereinfacht stellt sich die Meinung dar, dass die Kleingärtner der DDR mehr oder weniger ein „Nischendasein“ geführt hätten. Sehr wohl haben Kleingärtner beider Teile Berlins in ihrer „grünen Oase“ Ruhe und Erholung gesucht. Zu ihrem Gartendasein gehörte zugleich aber auch, dass sie in äußerst facettenreicher Weise auf sozialem und kulturellem Gebiet im Sinne des gesellschaftlichen Gemeinwohls wirksam wurden.

Bezeichnend ist allenthalben, dass sich der VKSK, der eine enge Zusammenarbeit mit den Kleingärtnern anderer sozialistischer Länder pflegte und Nichtmitglied des Internationalen Kleingartenverbandes war, durchaus jenen Grundforderungen verpflichtet sah, wie sie auf dessen Kongressen entwickelt wurden (politischer und sozialer Wert des Kleingartens, Kleingärten und Ökologie u. a.).

11. Die Wiederherstellung der Einheit des Berliner Kleingartenwesens (1989/90) reflektierte wiederum den engen Zusammenhang zwischen regionaler und gesamtnationaler Entwicklung, wobei diese „Wiederherstellung“ als ein langfristiger und diffiziler Prozess angesehen werden muss. Einerseits kam es bereits unmittelbar nach dem Fall der Mauer zu einer produktiven Kooperation von Kleingärtnern des Ost- und des Westteils der Stadt, einer Entwicklung, die in der Konstituierung eines Gesamtberliner Landesverbandes mündete, andererseits gab es zahlreiche festgefahrene Praktiken und Regelungen, die selbst bis heute nicht beseitigt oder angeglichen werden konnten, so dass die Frage gemeinsamer Traditionen und gemeinsamen Handelns immer noch auf der Tagesordnung steht.

Die Delegiertenversammlung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde am 8. Juli 1991 bildete den Abschluss eines etwa eineinhalb Jahre währenden Prozesses der Wiederherstellung der organisatorischen Einheit des Berliner Kleingartenwesens. Er stellt eine wichtige Zäsur in der Berliner, nationalen und internationalen Geschichte des Kleingartenwesens dar, als er die fortschrittlichen, demokratischen Traditionen einer über eineinhalb Jahrhunderten alten Kleingartenbewegung in sich aufnimmt und sie zugleich bereichert.

Dieser Neuanfang, von denen es in der Geschichte des Kleingartenwesens schon mehrere – allerdings mit anderen Anforderungen - gegeben hatte, war durch die Integrierung der Ost-Berliner Kleingärtner in den Gesamtverband geprägt, in dem der Herstellung einheitlicher Vertragsverhältnisse für kleingärtnerisch genutzte landeseigene Grundstücke und die Ausdehnung des Bundeskleingartengesetzes auf die Ost-Berliner Kleingärten von besonderem Gewicht war. Da es im DDR-Kleingartenwesen eine Reihe von Besonderheiten gegenüber dem Bundeskleingartengesetz gab, wurden Sonderregelungen mit dem § 20 a des Bundeskleingartengesetzes wirksam. Im Laufe der Jahre vollzog sich nun, im Vergleich zu den West-Berliner Kolonien zeitversetzt, in den Ost-Berliner Kleingartenanlagen ein Wandel, indem Gestaltungsaspekte, insbesondere hinsichtlich von Umwelt und Natur, in den Vordergrund traten.

Der sog. „Wiedervereinigungs-Grünen-Woche“ 1990 folgten zahlreiche Ereignisse und Aktionen, die in ihrer Gesamtheit zu der Feststellung Anlass geben, dass neue Elemente Einzug in den Traditionsfundes des Berliner Kleingartenwesens genommen haben.

Mit der Wiedervereinigung Berlins verband sich die Notwendigkeit, einen Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt zu erarbeiten (1994), der, angesichts seiner Gefährdungspotentiale wiederholt Anlass zu gemeinsamen Aktionen Ost- und Westberliner Kleingärtner zur Verteidigung des Berliner Kleingartengrüns gab (gemeinsame Schirmaktion des Landesverbandes, der Bezirksverbände und Kleingartenvereine, „Initiative für einen grünen Flächennutzungsplan“ u. a.). Landesverband und Bezirksverbände rückten mit den städtischen Verwaltungen enger zusammen. Besonderer Ausdruck dafür sind der Berliner Kleingartenentwicklungsplan 2004 und dessen Fortschreibung 2010, die Existenz von Kleingartenbeiräten sowie die Gesamtberliner Laubenpieperfeste und Kleingartentage in den Bezirken, auf denen die Belange der Kleingärtner einer breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden konnten und können. Mitwirkung in Arbeitsgruppen der „Lokalen Agenda“, Zukunftsforen der Landesgartenfachberatung auf der Internationalen Grünen Woche, “Samstagsgespräche“ des Landesverbandes Berlin mit Vertretern des BDG und Vorsitzenden anderer Landesverbände, Politfrühschoppen in Kleingartenvereinen, Einrichtung und Pflege von Gartenkultur- oder Ökolehrpfaden, Zusammenarbeit mit den „Interkulturellen Gärten“ und Gartenarbeitsschulen seien beispielhaft für die Herausbildung neuer Traditionselemente im Rahmen der Zukunftssicherung des Berliner Kleingartenwesens genannt.

Enger zusammengerückt sind die Landesverbände, vor allem auch die der Länder Berlin und Brandenburg, die eine lange gemeinsame Geschichte verbindet. Zwar scheiterte 1996 die Länderfusion, indessen erwiesen sich die Berlin-Brandenburger Laubenpieperfeste (1997, 1998, 1999) und die gemeinsame Woche des Gartens 2004 in Potsdam als außerordentlich wirksame Präsentationen.

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, der die Eröffnung des ersten gesamtdeutschen „Tages des Garten“ 1990 in Berlin durchführte und eine solche hier nochmals 1997 vornahm, zog mit seiner Geschäftstelle 2002 nach Berlin. Die im selben Jahr stattgefundene Großveranstaltung zum Thema Rechtssicherheit mit der Forderung „Deutsche Kleingärtner fordern Rechtssicherheit“ setzte von Berlin aus unüberhörbare Signale an die Politik.
Mit der Zusammenführung der bis 1989/90 getrennten Verbände ist im Landesverband Berlin der Gartenfreunde ein Potential entstanden, dass sich außerordentlich positiv auf ein gesundes, sozial verträgliches Stadtklima auswirkt.

Die Zukunftsfähigkeit des Berliner Kleingartenwesens hängt in hohem Maße davon ab, in welchem Maße kleingärtnerische Erinnerungskultur bewahrt und gepflegt wird. Öffentliche kleingärtnerische Erinnerungskultur umfasst ein sehr breites Spektrum, zuvörderst die Aufgabe und Verpflichtung, Demokratie auf allen Ebenen des Verbands- und Vereinsleben zu praktizieren. Die von vielen Generationen miterlebte und mitgestaltete Geschichte ist zu befragen, um aus der Fülle von Traditionen, die sie hervorgebracht hat, jene zu „selektieren“, denen strategische Bedeutung zukommt. Anstelle von Aktionen („Kampagnen“), die lediglich schlagartig und vorübergehend das Interesse der Öffentlichkeit auf das Kleingartenwesen und seine Probleme zu lenken vermögen, handelt es sich bei ihnen um Formen mit ausgesprochenem Permanenzcharakter. In diesem Kontext bleibt nach wie vor die Frage zu beantworten, welche Traditionen von den Kleingärtnern aus Ost und West in den gemeinsamen Schatz kleingärtnerischer Erinnerungskultur eingebracht worden sind.

Und damit schließt sich der Kreis der Thesen:

„Wenn die Gartenkultur in Berlin und Umgebung mithalten will, muss es darum gehen, alles zu tun, damit die große Tradition der aristokratischen, bürgerlichen, kleinbürgerlichen und proletarischen Berliner Gartenkultur auch weltweit durch darauf aufbauende Leistungen zukünftig als solche erkennbar bleibt bzw. wieder wird.“ (Gert Gröning)

Mögen die Thesen dazu anregen, jene Bestrebungen voranzubringen, die darauf gerichtet sind, eine Gesamtdarstellung des europäischen Kleingartenwesens zu schreiben, die sich auf solide Nachweise der Entwicklung des Kleingartenwesens in den einzelnen europäischen Ländern und ihren wichtigsten Städten stützt.

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News

Tag des Gartens 2012
am 10. Juni 2012
in der Pankower Kleingartenanlage Rosenthal-Nord

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin summt
Berlin ist die artenreichste europäische Hauptstadt und Kleingartenanlagen haben einen großen Anteil am Erhalt der biologischen Vielfalt. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. unterstützt die Initiative der Stiftung Mensch und Umwelt „Berlin summt“.

www.berlin-summt.de

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