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13. Februar - Volksentscheid „Unser Wasser“ Was geschehen ist und was geschehen muss Liebe Freunde und Unterstützer des Volksentscheids, seit dem 10. Januar werden die Wahlunterlagen für den „Wasser“-Volksentscheid am 13. Februar verschickt. Viele werden die Broschüre durchlesen und sich fragen, was von den Argumenten des Abgeordnetenhauses und des Senats zu halten ist und was seit dem Volksbegehren geschehen ist. I. Klarstellung zur Argumentation des Senats und des Abgeordnetenhauses: 1. ALLE Verträge, BESCHLÜSSE UND NEBENABREDEN veröffentlicht werdenZunächst ein wichtiger Hinweis zur Klarstellung: Einige denken möglicherweise, dass nachdem der Senat kurz nach Bekanntgabe des überwältigenden Ergebnisses unseres Volksbegehrens einen Geheimvertrag mit seinen sechs Änderungsvereinbarungen veröffentlicht hat, das Ziel des Volksbegehrens sei erreicht und der Volksentscheid sei überflüssig. Dem ist nicht so. Im Gegenteil: Denn der Senat weigert sich bis heute hartnäckig, den Gesetzestext des Volksbegehrens anzunehmen. Nur zur Erinnerung: Wir fordern, dass müssen, und 2. dass Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die NICHT veröffentlicht werden, UNWIRKSAM werden. Das sind die wichtigsten Kernforderungen unseres Gesetzes und dieses Gesetz will der Senat mit aller Gewalt verhindern und behauptet, dass a) unser Gesetz verfassungswidrig ist und b) das Informationsfreiheitsgesetz alles viel besser regelt. zu a): Wenn unser Gesetz angeblich verfassungswidrig ist, warum haben auch viele Juristen, Anwälte, Richter und sogar ehemalige Verfassungsrichter das Volksbegehren unterschrieben? Auch der ausgewiesene Wirtschaftsjurist und Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Prof Keßler, hat das Volksbegehren nicht nur unterschrieben, er ist sogar Vertrauensperson des Volksentscheids! Senat und Abgeordnetenhaus tun so, als ob Sie Vertreter des Gerichts seien. Das sind sie nicht! Wir erinnern uns alle an die Gewaltenteilung: Es gibt die Regierung (Exekutive), es gibt das Parlament (Legislative) und es gibt die Gerichte (Jurisdiktive). Und es ist Aufgabe des Verfassungsgerichts zu entscheiden, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Senat und Abgeordnetenhaus haben darüber nicht zu entscheiden! zu b): Das Informationsfreiheitsgesetz regelt leider nicht alles viel besser. Wenn eine Behörde beispielsweise entscheidet, dass ein Vertrag nicht veröffentlicht wird, dann hat das keine juristischen Folgen. Bei unserem Gesetz sind diese Verträge unwirksam! Entscheiden Sie selbst, was besser und glaubwürdiger ist: Ein Gesetz ohne Rechtsfolgen für den Fall der Nicht-Veröffentlichung oder ein Gesetz, das für den Fall der Geheimniskrämerei die Unwirksamkeit vorsieht? II. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Neue Werbematerialien für den Volksentscheid sind da und die Überprüfung der veröffentlichten Dokumente läuft auf Hochtouren. In der Zwischenzeit waren wir nicht untätig, sondern wir haben uns auf den Volksentscheid vorbereitet: So können unsere aktualisierten Plakate und Infoblätter in Kürze bei der GRÜNEN LIGA Berlin in der Prenzlauer Allee 8 zu den normalen Büroöffnungszeiten abgeholt werden (Tel.: 443391-0). Auch werden die bisher bereits veröffentlichten Dokumente gründlich und kritisch geprüft. Sabine Finkenthei, Juristin und Gutachterin, hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, die erforderlichen Arbeiten zu koordinieren. Es versteht sich von selbst, dass die 700 Seiten des Vertrages nicht im Schnellverfahren durchleuchtet werden können, zumal verschiedene Rechtsgebiete (Zivilrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Europarecht, Strafrecht etc.) berührt sind. Daher die Bitte: Wer andere Juristen kennt, den bitten wir um Vermittlung. Die Kontaktdaten lauten: Sabine Finkenthei - e-mail: S.Finkenthei@gmx.de - Tel: 030 / 231 33 89 - mobil: 0176/25213726). III. Was muss geschehen? Den Volksentscheid gewinnen und die kostengünstige, bürgernahe Rekommunalisierung durchsetzen! Die Politik erweckt den Eindruck, dass für sie die Rekommunalisierung ein wichtiges Thema ist. In Wirklichkeit geht es jedoch nur darum, das Verkaufsangebot von RWE aufzugreifen und in Verkaufsverhandlungen zu treten. Der Konzern Veolia will an der Teilprivatisierung festhalten und hofft auch weiterhin auf satte Gewinne. Das bedeutet im Klartext: Die Politik will den negativen Begriff der Teil-Privatisierung durch den neuen Begriff der Teil-Rekommunalisierung positiv ersetzen. Von der Teilprivatisierung zur Teil-Rekommunalisierung? Das kann nur als schlechter Scherz bewertet werden! Durch diese sprachliche Irreführung sollte niemand das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren: Eine vollständige, kostengünstige, verbraucherfreundliche und bürgernahe Rekommunalisierung und keine investorenfreundliche Rekommunalisierung. Darum arbeiten wir auch an einem neuen Volksbegehren, um dieses Ziel zu erreichen. Ziel ist ein "Mitbestimmungsgesetz zur kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung". Näheres erfahren Interessierte in Kürze! Bis dahin gilt es alle Kräfte zu bündeln. Wir haben das Volksbegehren gewonnen, weil jeder seine eigenen sozialen Netzwerke einbezogen hat, mit seinen Nachbarn, Freunden und Kollegen gesprochen hat, in den Vereinen für das Volksbegehren geworben hat. Wenn wir uns das bekannte Werbemotto aus der Süßwarenindustrie „Nimm 2“ zu eigen machen und jeder 2 weitere Unterstützer gewinnen kann, dann können wir in Berlin alle gemeinsam auch den ersten Volksentscheid gewinnen und mit gutem Beispiel voran gehen. Nicht protestieren, sondern die Gesellschaft verändern: Mehr Demokratie, mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung. Thomas Rudek, Sprecher des Volksentscheids „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ der GRÜNEN LIGA Berlin und der BI „Berliner Wassertisch“ Kontakt: ThRudek@gmx.de / Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) oder 0176 / 25213726 Hintergrundinformationen zum Volksentscheid am 13. Februar 2011 Die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Jahr 1999 war von Anfang an umstritten. Dennoch wurde die Privatisierung vom damaligen Senat durchgesetzt. Die Berliner Wasserbetriebe sind ein Monopolbetrieb mit einer festen Kundschaft von 3,3 Millionen Berlinerinnen und Berlinern. Es existiert also kein Wettbewerb, bei dem die Bürgerinnen und Bürger zwischen verschiedenen Anbietern wählen können. Für die beiden “Investoren“- den Energiekonzern RWE und den internationalen Wasserkonzern Veolia - besteht keinerlei unternehmerisches Risiko. Ihre Rendite, garantiert durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Land Berlin, bezahlen wir Berlinnerinnen und Berliner über ständig steigende Gebühren. Der Senat hat nie die ganze Wahrheit über diesen Privatisierungsvertrag und die zusätzlich getroffenen Nebenabreden gesagt. Wichtige Informationen wurden absichtlich zurückgehalten, die Bevölkerung im Unklaren gelassen. Der Zusammenhang zwischen durchgeführten Gesetzesänderungen und dem geheimen Privatisierungsvertrag wurde von den Investoren und dem Senat sowohl vor dem Parlament, als auch der Bevölkerung verschleiert. Mit unserem Volksbegehren zur Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden haben wir das Schweigekartell durchbrochen. Über 320.000 Berlinerinnen und Berliner haben den Gesetzestext des Volksbegehrens unterschrieben – ein einzigartiger Erfolg direkter Demokratie! Es bedurfte dieser Machtdemonstration des Volkes, damit der Senat den 1999 geschlossenen Vertrag sowie sechs Änderungsvereinbarungen Ende 2010 endlich veröffentlichte. ABER: Geheim geblieben sind jedoch noch immer alle Beschlüsse und Nebenabreden, die nicht nur sehr aufschlussreich für das Verständnis der Gesetzesänderungen sein dürften, sondern vor allem für die Höhe unseres Wasserpreises! Aus dem, was bisher veröffentlicht wurde, können wir erkennen, dass der Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und VEOLIA verlangt, dass die Politik Gesetze im Interesse von RWE und Veolia beschließt. Der 1999 geschlossene geheime Vertrag mit Privaten soll alle zukünfigen Abgeordnetengenerationen binden, ganz gleich welche Partei die Bürgerinnen und Bürger von Berlin wählen! Die Investoren bekommen den Gewinn garantiert. Damit das klappt, soll die Politik die Gesetze ändern. Weigert sich das Parlament, muss das Land Berlin auf Teile seines Gewinns verzichten. Reicht auch das nicht aus, müssen Steuergelder verwendet werden, um die Gewinne von Veolia und RWE zu garantieren. Und das in einer Stadt, in der es immer heißt, dass kein Geld für Schulen, Kitas und soziale und kulturelle Einrichtungen vorhanden ist, weil die Stadt so verschuldet ist. Mit dieser Politik verschuldet sich das Land noch mehr, ohne dass es den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt! Pressekonferenz zum Volksentscheid „Unser Wassser“ Ein Beispiel für die Geheimhaltung von Beschlüssen und Nebenabreden, die einen direkten und maßgeblichen Einfluß auf die Höhe unseres Berliner Wasserpreises haben, und warum auch diese offengelegt werden müssen: Der Wassertarif wird durch kalkulierte Kosten und kalkulierte Rendite bestimmt. Die Summe aller Gebühren fließen im Betrieb als Einnahme zusammen und bilden den Topf, aus dem der garantierte Gewinn an die Privaten ausgezahlt werden muss. Das Berliner Verfassungsgericht hatte 1999 zwei Bestandteile der gesetzlichen Regelung zur Tarifkalkulation, die sich auf die Wasserpreise auswirken, für ungültig erklärt. Diese Entscheidung umging der Senat: Er akzeptierte in der Schlussphase des Privatisierungsverfahrens den von den Konzernen verlangten „Nachteilsausgleich“ im damals geheimen Privatisierungsvertrag. Die Berlinerinnen und Berliner haben davon nichts mitbekommen. Im Jahr 2003 änderte die Politik durch ein Gesetz die Kalkulation der Kosten im Wasserpreis. Diese eine Änderung in der Tarifkalkulation kostete die Berlinerinnen und Berliner in sechs Jahren 428 Millionen € zusätzlich! (siehe Tabelle im Anhang) 2003 wurde die Fünfte Änderungsvereinbarung zum Privatisierungsvertrag auf Betreiben des rot/roten Senates beschlossen. Die für die Berlinerinnen und Berliner folgenschwerste Änderung dabei war die Änderung der Abschreibungskalkulation im Wasserpreis ab 2004. Die Umstellung der Kalkulationsmethode wurde vom Senat gegenüber der Öffentlichkeit damit begründet, dass Instandhaltungen finanziert werden müssen. Aus den nicht verbrauchten Mitteln könnten zudem pro Jahr Rückstellungen gebildet werden, die dann im Unternehmen für zukünftige Investitionen verbleiben. In Wirklichkeit wird aus den Unterlagen zur bis vor kurzem noch geheimen fünften Änderungsvereinbarung zwischen Senat und Investoren klar, dass die Änderung der Abschreibungsmethode ein Ersatz für die vom Berliner Verfassungsgericht 1999 für ungültig erklärte „Effizienzsteigerungsklausel“ aus dem Teilprivatisierungsgesetz ist. Die Preissteigerung diente also in Wirklichkeit hauptsächlich dazu, die Ansprüche der Konzerne auf Rendite zu bedienen, um den sogenannten „Nachteil“ aus dem für die Investoren negativen Urteil des Verfassungsgerichtes auszugleichen. (Siehe Anlage 2) Das Nachfolgende erfahren Sie nicht aus den offengelegten Unterlagen: Nachdem im Jahr 2003 nicht absehbar war, wie sich die Erträge aus der neuen Berechnungsmethode der Abschreibungen, bezogen auf die Mindestlaufzeit des Privatisierungsvertrages (bis 2028), entwickeln, vereinbarten Senat und Konzerne, im Jahr 2006 eine Überprüfung des Kompensationseffektes (Ausgleich des „Nachteiles“ des Urteils des Berliner Verfassungsgerichtes durch die Änderung der Abschreibungsmethode) vorzunehmen. Pressekonferenz zum Volksentscheid „Unser Wassser“ Hinter den Kulissen tobt nun ein Streit um die von uns zusätzlich bezahlten Gebühren. • Nach der Berechnung der privaten Konzerne schuldet ihnen das Land eine Zahlung von rund 340 Millionen €. • Das Land Berlin kommt dagegen bei seiner neuen Berechnung zu dem Ergebnis einer von den Privaten geschuldeten Nachzahlung von rund 298 Mio. € . Für diesen Fall der Nichteinigung ist nun gemäß dem Privatisierungsvertrag ein Schiedsverfahren eingeleitet worden, bei dem ohne Öffentlichkeit getagt und beschlossen wird. Auch darüber finden Sie nichts in den kürzlich vom Senat veröffentlichten Unterlagen. • Die Beschlüsse und Nebenabreden müssen ebenfalls offengelegt werden! Je mehr wir wissen, umso größer ist unsere Chance, das Vertragswerk als Ganzes anfechten und die Privatisierung rückgängig machen zu können. • Ziel der Bürgerinitiative ist die kostengünstige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe. • Wasser ist ein Allgemeingut. Weder der Konzern RWE noch der Konzern Veolia haben das Recht, weiterhin mit unserem Wasser Profit zu machen. • Stimmen Sie mit „JA“, damit dem Senat gezeigt wird, dass er vollumfänglich im Interesse der Berlinerinnen und Berliner handeln muss. . Pressekonferenz zum Volksentscheid „Unser Wassser“ Anlage 1 Was wurde 1999 u.a. verfassungswidrig erklärt und 2003 ff. durch Gesetzesänderungen ersetzt? • Abs. 4 Satz 1 des Teilprivatisierungsgesetzes von 1999 ist hinsichtlich der Worte "zuzüglich 2 %-Punkte" nichtig. Der für teilnichtig erklärte Satz 1 lautet: "Als angemessene kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals gilt die durchschnittliche Rendite 10-jähriger Deutscher Bundesanleihen In einem Zeitraum von 20 Jahren, die der jeweiligen Kalkulationsperiode vorausgehen, zuzüglich 2 Prozentpunkte." • die „Effizienzsteigerungsklausel“ des Teilprivatisierungsgesetzes von 1999 wurde vollständig für nichtig erklärt. Die für nichtig erklärten Sätze 2 bis 4 lauten: "Eine darüber hinausgehende Verzinsung gilt auch insoweit als angemessen, als sie auf Maßnahmen beruht, die zu einer dauerhaften Steigerung der betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Berliner Wasserbetriebe, insbesondere durch Anwendung neuer Technologien, Einsparungen oder Effizienzsteigerung oder in sonstiger Weise führen. Diese weitergehende Verzinsung ist nur während eines Zeitraums von 3 Jahren, beginnend ab dem Jahr, das nach Durchführung der Maßnahme beginnt, zulässig. Die durch derartige Maßnahmen nach Ablauf der drei Jahre erzielten Vorteile sind ab dem vierten Jahr in Form von Entgeltreduzierungen an die Entgeldzahler weiterzugeben." Die Privaten bestehen nach §23 des Privatisierungsvertrages trotz Nichtigkeit auf dem versprochenen Gewinn. 1. Folge: eine ungleiche (sogenannte disproportionale) Gewinnverteilung zwischen Land Berlin und den Investoren RWE/Veolia. Der Senat hat 2003 mit der fünften Änderungsvereinbarung zum Konsortialvertrag vom 18. Juni 1999 die Ausgleichspflichten des Landes Berlin festgelegt, die dadurch entstehen, dass die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals, die jährlich durch den Senat per Rechtsverordnung festgelegt wird ("tatsächlicher Zinssatz"), von dem Zinssatz abweicht, der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für teilnichtig erklärt wurde (sogenannte R+2 Verzinsung). 2. Folge: Senat / Abgeordnetenhaus änderten per Gesetz 2003 die Kalkulation der Kosten im Wasserpreis, gültig ab 1.1.2004. Das geschah durch die Einführung der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerten. In der fünften Änderungsvereinbarung steht dazu: mit dieser Änderung „werden die Nachteile, die sich aus der Nichtigerklärung der Effizienzsteigerungsklausel ergeben, kompensiert; auf die Umstellung im Einzelnen geht die Begründung ein. Gewinne, die aus dem Wechsel der Abschreibungsmethode resultieren, werden den Rücklagen zugeführt. Die Rücklagenzuführung erfolgt auf Ebene der BWB und der stillen Gesellschaften entsprechend der Beteiligungsquoten.“ 3. Folge: Bei der Kündigung der Verträge, werden die Privaten auf der Ausschüttung der Differenz aus der geänderten Abschreibungsmethode bestehen. Pressekonferenz zum Volksentscheid „Unser Wassser“ Anlage 2 Übersicht über die Mehreinnahmen aus der Änderung der Abschreibungsmethode in den Jahren 2004 - 2009 Die Übersicht zeigt Ihnen die Beträge, die bei der Kalkulation der öffentlichen Wasserbetriebe vor der Privatisierung nicht vom Verbraucher gezahlt werden mussten: Jahr Mehreinnahme n über die Gebühren durch Änderung der Kalkulation der Abschreibungsmetho de im Wasserpreis 50,1% Land Berlin Verbleib im Wasserbetrieb 49,9% RWE/Veolia Rücklage auf Konzernkonto Änderungsvereinba rung zum Vertrag: vereinbarter Betrag für angeblich zu zahlende Steuern 2004 66,32 13,29 13,24 39,79 2005 68,35 13,70 13,64 41,01 2006 61,15 12,26 12,20 36,69 2007 70,40 14,10 14,06 42,24 2008 74,75 14,98 14,92 44,85 2009 87,35 17,50 Millionen 17,44 52,41 Summe 428,32 Mio € 85,83 Mio. € 85,50 Mio.€ 256,99 Mio. € Das haben Sie mehr bezahlt Davon legt das Land für Instandhaltung zurück Darauf erheben die Privaten bei Trennung Anspruch Die Verwendung dieser 60% aus den Gebühren wird nicht nachgewiesen . Quellen für die Höhe der Gebührenänderung durch die Abschreibungsmethodenänderung In den Jahren 2004-2009 Drucksachen des Berliner Abgeordnetenhauses DS 15/4183 und DS 15/5465 und DS16/0841 und DS16/1932 und DS 16/2452 und DS 16/3333, sowie fünfte Änderungsvereinbarung, Anlage Änderung des STG-Vertrage II von 2003, Anlage 21.2.a Konsortialvertrag und Anlage 3 zum StG-Vertrag II ff. Pressekonferenz zum Volksentscheid „Unser Wassser“ Anlage 3 Hintergründe zur Änderung der Abschreibungsmethode • von Abschreibung nach Anschaffungswerten • zu Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitweren 2003 forderten u.a. die Rechtsanwälte namens und im Auftrag der Investoren RWE / Veolia die Abgeordneten auf, die Zustimmung zu der preistreibenden Änderung der Abschreibungsmethode in der Tarifkalkulation zu geben. Allein deshalb, weil es rechtlich möglich ist, diese Methode anzuwenden, pochten sie darauf, dass der Senat jede Möglichkeit der Gebührenerhöhung auch rechtlich ausschöpft. Mache er dies nicht, oder stimmen die Abgeordneten dem nicht zu, so führe dies zu erheblichen Nachteilen zu Lasten der Berliner Wasserbetriebe und des Landes, so ihre Argumentation! Wie das? Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger vertreten diese Rechtsvertreter nicht. Ihre Forderung wurde von der Politik aber umgesetzt! Da die Konzerne auf den garantierten Gewinnen bestehen, würden die Vertreter der Konzerne, wenn das Parlament die Gesetze nicht ändert, zum Senat gehen und das Geld vom Gewinnanteil des Landes beanspruchen, (die disproportionale Gewinnverteilung zuungunsten des Landes Berlin wurde Realität! ) Wenn das nicht reicht, fordern sie die Zahlung aus dem Landeshaushalt. Das ist der Nachteil für das Land, von dem die Rechtsanwälte sprachen, wenn die Gesetze vom Parlament nicht so geändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger höhere Gebühren zahlen! Die Änderung der Kalkulation der Abschreibung diente also nur diesem Ziel! Anderes gilt bei der Berechnung der Rendite für die Privaten Die letzlich gezahlte garantierte Rendite an die privaten Konzerne wird als Prozentsatz (Zinssatz) auf das sogenannte betriebsnotwendige Kapital ermittelt. Es gibt also zwei Stellschrauben: Einen Prozentsatz und eine Bemessungsgrundlage. Für 2010 war lt. Senatsbeschluß vom 15.12.2009 7,58% Zinssatz und 3.670 Mio. € betriebsnotwendiges Kapital veranschlagt. Die tastächliche Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals und die Berechnung der disproportionalen Gewinnerteilung ist Verschlussache! Die Planzahlen bis 2028 muss es geben, aber die sind geheim! Regelung immer zugunsten der Privatkonzerne: Bei der Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals kommen die Abschreibungen nach Anschaffungswerten zum Abzug, mindern also die Berechnungsgrundlage für den Gewinn (Anlage I der Wassertarifordung). Eine Gesetzes-änderung wie bei den Gebühren erfolgte hier 2003 nicht! An dieser Stelle bestehen die Privaten darauf, dass die höheren Abschreibungswerte nach Wiederbeschaffungszeitwerten gerade NICHT gelten. Denn wenn man diese zum Abzugskapital zählen würde, würde sich das der Verzinsung unterliegende Kapital in nur wenigen Jahren erheblich reduzieren! Das ist nun etwas, was die Privaten gar nicht wollen. Bei der Rendite wird nach der alten Abschreibungsmethode gerechnet! Hier mit Wiederbeschaffungszeitwerten zu rechnen ginge nicht, sagen die Rechtsanwälte: Weil der Abzug der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten doppelt nachteilig wäre für das Land: denn die Einnahmen aus Gebühren würden sinken und mögliche Ausgleichspflichten würden steigen. Es ist eher zu befürchten, dass die Nutzungsdauer der Anlagengüter verlängert wird. Das hätte eine Erhöhung des betriebsnotwendigen Kapitals, somit eine höherer Rendite und höhere Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger Berlins zur Folge! |
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