Gartenfreunde fordern umfassende und rasche Kleingartensicherung im Umweltausschuss
„Bis 2026 einen großen Schritt vorankommen“
Nach den Wiederholungswahlen im Februar haben sich die Konstellationen in der Berliner Landespolitik gehörig verschoben. Das bringt auch neue Bewegung in die Debatte um die Kleingartensicherung: Beim Tag des Gartens am 9. Juni versprach der Regierende Bürgermeister Kai Wegner, es werde bis 2026 eine Regelung geben, damit die „allerallermeisten“ Kleingärten erhalten bleiben.
Gert Schoppa und Holger Thymian beim Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz.
Foto: Abgeordnetenhaus Berlin
Schon am Vortag war das Thema im Abgeordnetenhaus von den Fachleuten diskutiert worden: Der Umweltausschuss hatte die Kleingartensicherung auf Antrag von Grünen und Linken auf die Agenda vom 08.06.2023 gesetzt. Neben den umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen waren auch Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) und Staatsekretärin Britta Behrendt (CDU) anwesend.
Stellungnahmen der Verbände
Eingeladen waren zudem Gert Schoppa, der Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde, Holger Thymian, Vorsitzender des Bezirksverbands Weißensee, und Nina Feyh von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN).
Alle drei machten in ihren Stellungnahmen unmissverständlich deutlich, dass zur langfristigen Absicherung der Berliner Kleingärten erheblich mehr geschehen muss als bisher. „Wir erwarten, dass wir in der verbleibenden Legislaturzeit einen großen Schritt vorankommen“, sagte Gert Schoppa und formulierte fünf Forderungen der Gartenfreunde für rechtsverbindliche Lösungen.
- Berlin soll auf die Inanspruchnahme landeseigener Kleingartenflächen verzichten und dazu „eine prüf- und einklagbare Selbstverpflichtung“ eingehen. „Diese Verpflichtung kann unserer Meinung nach mithilfe eines Kleingartenflächensicherungsgesetzes erreicht werden“, so Schoppa. Die von der CDU favorisierte Stiftung für landeseigene Kleingärten lehne man zwar nicht ab, dafür sei aber „noch viel Sach- und Aufk lärungsarbeit zu leisten“. Als Ausnahmen von der Selbstverpflichtung nannte der Präsident „Maßnahmen der Daseinsvorsorge“, also etwa Bauten für Schulen, Kitas, Sportstätten und Verkehrswege. In solchen Fällen soll die Bauplanung aber „erst nach einer eingehenden Befassung im Parlament“ möglich sein.
- Im Flächennutzungsplan von Berlin sollen alle Kleingärten als Grünflächen mit Zweckbindung Kleingärten dargestellt werden. Geprüft werden soll, inwieweit auch Flächen unter drei Hektar Größe einbezogen werden können, etwa durch einen tabellarischen Anhang.
- Besonders schützenswerte Kleingartenanlagen auf privatem Grund und Boden sollen bei Flächenankäufen des Landes Berlin berücksichtigt werden. Dafür soll eine Prioritätenliste erstellt werden.
- Für große neue Wohnquartiere sollen kleingärtnerische Flächen mitgeplant werden. Dazu soll die Verwaltung per Gesetz verpflichtet werden. „Eine wachsende Stadt benötigt auch eine kleingärtnerische Infrastruktur“, betonte Schoppa.
- Es soll die Möglichkeit entwickelt werden, Modellprojekte in Kleingartenanlagen als ökologische Ausgleichsflächen nach dem Bundesnaturschutzgesetz anzuerkennen. Holger Thymian vom Bezirksverband Weißensee forderte zudem, bei einer Bebauung von Kleingärten müssten gleichwertige Ersatzflächen bereitgestellt werden – „also nicht die Verlagerung irgendwo nach draußen, sondern innerstädtisches Grün ist zu erhalten“.
Keine Einigkeit über den Weg
Umweltsenatorin Schreiner stellte fest, es gebe einen „parteiübergreifenden Konsens“, das Kleingartenwesen schützen und stärken zu wollen. Sie räumte ein, sich zunächst in die politische und rechtliche Gemengelage einarbeiten zu müssen. „Ich hoffe, dass wir im Herbst dazu etwas konkreter werden können.“
Bisher sind sich noch nicht einmal die Regierungsparteien CDU und SPD einig, ob sie ein Sicherungsgesetz oder ein Stiftungsmodell für die landeseigenen Kleingärten in Angriffnehmen wollen. Grüne und Linke beantragten im Umweltausschuss, ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Damit soll geklärt werden, ob ein Sicherungsgesetz überhaupt möglich wäre oder mit Bundesgesetzen konkurrieren würde. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Klaus Pranger
Redakteur "Berliner Gartenfreund"
Siehe auch die News "Alle Kleingärten erhalten" vom 17.07.23 und unsere
Pressemitteilung "Anhörung des Landesverbandes im AGH-Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Sicherung von Kleingärten" vom 09.06.23.
Der obige Textbeitrag ist in der August-Ausgabe 2023 der Verbandszeitschrift „Berliner Gartenfreund“, Seite 26, erschienen und mit freundlicher Genehmigung des Verlags W. Wächter auch hier online.