von Michael Matthei
Vereinsleben in Corona-Zeiten
Kann Vereinsarbeit in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und notwendigen Hygieneregeln funktionieren? Schon im März wirkten sich besonders die Kontaktbeschränkungen auch für unser Vereinsleben lähmend und verunsichernd aus. Gut, dass der Senat dann in einer seiner ersten im Zusammenhang mit Corona erlassenen Verordnungen bereits am 22. März deutlich machte, dass Kleingärtner ihre Gärten bewirtschaften dürfen. Im Namen aller Gartenfreunde bedanke ich mich deshalb bei den Kleingartenfreunden im Senat und im Abgeordnetenhaus Berlin, die auf diesen Punkt hingearbeitet haben. Größere Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen wie Mitgliederversammlungen sind weiterhin nur eingeschränkt erlaubt, und so sind viele vereinsübliche Zusammenkünfte von Gartenvereinen abgesagt oder auf einen unbekannten Zeitpunkt verschoben worden – so auch der Landesverbandstag der Berliner Gartenfreunde.
Bei etlichen Vereinen stehen ebenfalls Neuwahlen für den Vorstand an. Am Beginn der Kontaktbeschränkungen kam es deshalb zu Verunsicherungen, ob man denn noch „legal im Amt“ oder ob der Verein noch handlungsfähig sei. Erstaunlich schnell reagierte der Bundestag mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020. Darin sind gesetzliche Neuregelungen im Vereinsrecht vorübergehend in Kraft getreten. Dieses Gesetz erleichtert so manches.
Zoom, Scype, Teams, FaceTime...
Corona hat uns einen digitalen Schub gegeben. Einige Vereins- und Verbandsvorstände haben digitale Videositzungen abgehalten, um ihre Arbeit auch in schwierigen Zeiten fortführen zu können. Man sieht überall, wie viel elektronisch machbar ist. Aber sicherlich bedarf es erst einmal einiger Absprachen und veränderter Vorgehensweisen – und das unter Einhaltung der mittlerweile zum x-ten Mal geänderten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Ausbreitung in Berlin.
Die ehrenamtliche Arbeit ist nicht leicht in diesen Tagen. Ich bitte deshalb alle Gartenfreunde um Verständnis und Wohlwollen für ihre „Funktionäre“. Bitte unterstützen Sie die Vereinsarbeit und übernehmen Sie auch weiterhin Verantwortung. Tragen Sie Ihren Anteil bei, z. B. bei unbedingt notwendiger Gemeinschaftsarbeit, auch wenn es in einem Zwei-Meter-Abstand geschehen muss, aber ebenso bei unseren wichtigen sozialen Projekten.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Aktiven für ihre Umsicht und das Einhalten der Hygieneregeln. Danke, dass Sie auf das Feiern von Jubiläen verzichten. Danke, dass Sie in Gesprächen eine Maske tragen. Danke, dass Sie Abstand halten oder freundlich darauf hinweisen. Danke, dass Sie im Ehrenamt tapfer weitermachen. Ich wünsche uns allen, dass die Ansteckungsgefahr glimpflich an uns vorübergeht. Diese Ausnahmesituation wird uns allen noch eine Weile erhalten bleiben.
Kein rechtsfreier Raum
Es ist aber umso wichtiger, dass wir diesen Freiraum zum Aufenthalt in unseren Gärten und Anlagen nicht mutwillig aufs Spiel setzen. Kleingartenflächen sind kein rechtsfreier Raum. Zwar sind Feiern und Feste ein wichtiger Aspekt unseres Miteinanders, auch besonders mit den Nachbarn aus der Anwohnerschaft. Es kann aber nicht sein, dass Kleingärten für Corona-Feiern genutzt werden. Wenn schon, dann bitte unter Beachtung der aktuellen Einschränkungen. Warum nicht mit dem korrekten Abstand über den Gartenzaun hinweg?
Nutzen wir unsere Gärten, so wie sie für uns gedacht sind: zur Erholung und für unseren Versorgungsanbau. Auch das gehört zu unserem Vereinsleben. Corona zeigt deshalb auch, wie wichtig unsere kleingärtnerische Nutzung ist. Wir sind damit unabhängiger von der industriellen Nahrungsversorgung.
Bitte bleiben Sie und Ihre Familien und Freunde gesund.
Michael Matthei
Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V.
Der Textbeitrag ist als Editorial bereits in der Juli-Ausgabe 2020 der Verbandszeitschrift 'Berliner Gartenfreund' erschienen.
Fotos hier: Pixabay