Pressemitteilungen
Verfasst am 07.05.2015 um 10:00 Uhr

Beste Chancen für die KGA Oeynhausen

Ein neues Gutachten, welches heute Abend veröffentlicht wurde, kommt zu dem uneingeschränkten Ergebnis, dass im Falle der Festsetzung des B-Planes IX-205a kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 42 Abs. 2 BauGB besteht. Damit ist für das Bezirksamt und die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf der Weg frei, diese Anlage im Herzen der Haupstadt dauerhaft zu sichern.


Im Auftrag der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf stellte heute Rechtsanwalt Dr. Michael Wild (Kanzlei Malmendier Partners) ein Gutachten vor, welches sich vor allem mit der Frage der Erschließung des Grundstücks auseinandersetzt und zu dem Schluss kommt, dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar keine Schadenersatzansprüche bestehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte „Sonderopfer-Rechtsprechung“ des BGH im Dezember 2014 für verfassungswidrig erklärt hat. Kein bisheriges Gutachten hat sich mit dieser Kernfrage so intensiv auseinandergesetzt wie das heute vorgelegte. Auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat einen Anteil an dieser neuen Situation.


Mit dem Ergebnis des Gutachtens sieht sich der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. in seiner bisherigen Haltung bestätigt und erkennt keinerlei Hinderungsgründe mehr, die von allen Fraktionen der BVV beabsichtigte dauerhafter Absicherung der Kleingartenanlage im Herzen von Berlin jetzt auch durch die Inkraftsetzung des fertigen Bebauungsplanes IX-205 a – Kolonie Oeynhausen – umzusetzen. Im Übrigen entspricht das Ergebnis des Gutachtens auch der mehrfach abgegebenen Einschätzung der Rechtsabteilungen der Bezirks- und der Senatsverwaltung.


Die Auseinandersetzung um die Kleingartenanlage Oeynhausen in Schmargendorf ist ein politischer Dauerbrenner seit mehr als 15 Jahren, der seinen vorläufigen Höhepunkt im Bürgerbegehren zum Erhalt der Anlage im Sommer 2014 fand. Damals votierten über 70 Prozent der 

Charlottenburger und Wilmersdorfer Wählerinnen und Wähler für den Erhalt der Kleingartenanlage. Das Bezirksamt und die BVV scheuten sich bisher, dieses Bürgervotum umzusetzen, da in mehreren Gutachten des Investors Schadenersatzansprüche des Grundstückseigentümers in fünfstelliger Millionenhöhe für möglich gehalten wurden.


Der Landesverband der Gartenfreunde erwartet jetzt ein rasches Handeln des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf und der BVV pro Kleingartenanlage Oeynhausen. Mit dieser Entscheidung würde sich die Bezirkspolitik dann wieder im Einklang mit dem berechtigten Votum seiner Bürgerinnen und Bürger befinden und ein nachhaltiges Zeichen für eine grüne soziale Stadtentwicklung auch für andere Bezirke geben.


Die Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner werden die weiteren Entwicklungen mit Interesse verfolgen und begleiten.


Kontakt:

Günter Landgraf, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., Telefon: 0172-9769174, Mail: info@gartenfreunde-berlin.de, Geschäftsstelle: 030-300932-0, www.gartenfreunde-berlin.de

Datei-Anhänge: