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Verfasst am 03.02.2023 um 12:00 Uhr

Wilhem-Naulin-Stiftung


 Die Stiftung führt den Namen "Wilhelm-Naulin-Stiftung" und ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin. Sie wird je zur Hälfte von den Landesverbänden Berlin und Brandenburg der Gartenfreunde getragen. Sie konstituierte sich im Sommer 1975 im Westteil Berlins und trägt den Namen von Wilhelm Naulin, der am 17. September 1890 geboren wurde und am 7. Juli 1975 verstarb.


Die Wilhelm-Naulin-Stiftung verleiht jährlich den Wilhelm-Naulin-Preis an Institutionen oder Personen des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise für die Erhaltung des Kleingartenwesens einsetzen.






Kontakt:

Wilhelm-Naulin-Stiftung

c/o Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.

Spandauer Damm 274

14052 Berlin

Telefon: 030 / 300932-0

Mail: info@wilhelm-naulin-stiftung.de

Website: www.wilhelm-naulin-stiftung.de


Kuratorium

Vorstand:

Vorsitzende/r: Ralf-Jürgen Krüger - Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. 
Stellvertretender Vorsitzender:Christian Peschel - 2. Vorsitzender Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V.      
Stellvertretender Vorsitzender:Jürgen Naulin - Diplomingenieur -  Familienmitglied
Schatzmeister:            Thorsten Fritz - Vizepräsident Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. 

weitere Mitglieder:

Martin Kreuzberg    Vorstandsmitglied Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V.
Wolfgang Kuhn    Präsident Eigenheimerverband Deutschland e. V.
Martina OttoMitarbeiterin Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Beate WimmerMitarbeiterin Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin


Geschäftsstelle / Kontakt:

Wilhelm-Naulin-Stiftung

c/o Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.

Spandauer Damm 274

14052 Berlin

Telefon: 030 / 300932-0

Mail: info@wilhelm-naulin-stiftung.de

www.wilhelm-naulin-stiftung.de


Zur Person des Namensgebers:


Wilhelm Naulin war Kleingärtner aus Passion. Er kannte das typische Leben in Berliner Kleingartenkolonien und wusste aus eigenem Erleben, was es heißt, seine Laube verlassen zu müssen, weil die wachsende Metropole ständig Bauland benötigt.

Seine Liebe zum Garten wurde ergänzt durch die Bereitschaft, Verantwortung zu tragen. In den zwanziger Jahren war Wilhelm Naulin:


  • Vorsitzender zweier Kleingartenvereine und übernahm eine Funktion im Dachverband der Arbeitergärten des Roten Kreuzes. Nach der Machtübernahme durch die NSDAP wurde er gezwungen, seine Ämter niederzulegen und sich jeder politischen Tätigkeit zu enthalten.
  • Nach Kriegsende nahm Wilhelm Naulin Kontakt zu Gleichgesinnten auf mit dem Ziel, die Organisation auf der Grundlage der vor 1933 gültigen Statuten wieder ins Leben zu rufen. Er beteiligte sich maßgeblich am Aufbau des Zentralverbandes der Kleingärtner, Siedler und bodennutzenden Grundbesitzer in Berlin.
  • Dieser Verband hatte seinen Sitz im Bezirk Mitte und wurde sehr bald zu einer gesellschaftspolitisch einflussreichen Organisation. Die Teilung Deutschlands und der Stadt spaltete auch den Verband. Im Westteil wurde unter der Leitung Wilhelm Naulins ein neues Büro eingerichtet.
  • Wilhelm Naulin wurde Mitbegründer des Verbandes Deutscher Kleingärtner e.V., des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigentümer e.V. und war maßgeblich an der Wiedergründung der "Grüne Internationale" beteiligt.
  • Bis zu seinem Tode war er 1. Vorsitzender des Landesverbandes Berlin der Kleingärtner und Siedler e. V.

Zweck der Stiftung


Das Stiftungsziel besteht darin, das Kleingartenwesen in der Öffentlichkeit präsenter zu machen und besondere Erfolge herauszustellen, und mit der Verleihung der Wilhelm-Naulin-Plakette besondere Verdienste zu würdigen.

Um Aufgaben und Akteure in allen gesellschaftlichen Bereichen zueinander zu führen und Themen aus dem Kleingartenwesen entsprechend voranzutreiben, aufzubereiten und zu präsentieren, wird die Stiftung Aktivitäten aus Politik und Wissenschaften nutzen.

Bei den Inhalten der Projekte soll es sich nicht nur um ökologisch ausgerichtete Initiativen handeln, sondern auch um solche, die den sozialen Aspekt von Kleingartenanlagen berücksichtigen.


Veranstaltungen / Termine:


24.06.2023 / 10:00 Uhr :  Verleihung der Wilhelm-Naulin-Plakette an die AWO-Potsdam, Kleingartenverein „Oberförsterwiese“ e. V.


18. – 28. April 2023: 14. Berliner Stiftungswoche

Kooperationen: 

  • Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.
  • 14. Stiftungswoche Berlin
  • Landesfreiwilligenagentur Berlin e. V.

Preisträger:

1984Wolfgang Froehlich (†)ehem. Bezirksstadtrat Berlin-Neukölln (Geschäftsführer der BuGa 1985)
1985Prof. Norbert Schindler (†)ehem. Abteilungsleiter Senatsverwaltung für  Stadtentwicklung und Umweltschutz
1986Kurt Geißler (†)Journalist Morgenpost
1987Prof. Dr. Hans-Peter Plate (†)ehem. Leiter des Pflanzenschutzamtes Berlin
1988Prof. Dr. Gert GröningAutor
1989Herbert W. Raabe (†)Journalist
1990Harry Ristock (†)ehem. Senator Bau – und Wohnungswesen
1991Wolfgang Mellwig (†)ehem. BVV-Vorsteher Berlin-Wedding
1992Dr. Martin KleinlosenAutor
1993Werner Salomon (†)ehem. Bezirksbürgermeister Berlin-Spandau
1995Prof. Dr. Georg Vogel (†)Autor
1997Kreisverband Potsdam der
Garten und Siedlerfreunde e. V. 
Vorsitzender: Wolfgang Zeidler
1998Dr. Volker Hassemerehem. Berliner Senator für Stadtentwicklung,
Umweltschutz  und Technologie
1999Dr. Manfred Stolpe (†)ehem. Ministerpräsident des Landes Brandenburg und Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
2000Gerhard Schröderehem. Bundeskanzler
2001Hans-Rüdiger Schubertehem. Abteilungsleiter “Ländlicher Raum“  im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
2002Dr. Klaus Ulbrichtehem. Bezirksbürgermeister Treptow-Köpenick von Berlin
2003Rainer Wernerehem. Bürgermeister der Stadt Eisenhüttenstadt
2004Dagmar Reimehem. Intendantin des rbb Berlin Brandenburg
2005Dr. Uwe Klettehem. Bezirksbürgermeister  Marzahn-Hellersdorf von Berlin
2006Kleingartenverband Westhavelland e. V. Vorsitzender: Thomas Daschke
2007Kinder- und Jugendprojekt SONNENHAUSein Projekt der Schreberjugend Landesverband Berlin e. V.
2008Klaus-Dieter Hübner (†)ehem. Bürgermeister der Stadt Guben
2009Petra Merkelehem. Mitglied des Deutschen Bundestages
2010Ingeborg Junge-Reyerehem. Berliner Senatorin für Stadtentwicklung
2011Matthias Platzeckehem. Ministerpräsident des Landes Brandenburg
2012Raimund Hoschehem. Geschäftsführer der Messe Berlin
2013Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e. V.Vorsitzender: Eberhard Wolfart
2014Prof Dr. rer. hort. Klaus Neumann Landschaftsarchitekt
2015Jörg Vogelsängerehem. Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
des Landes Brandenburg
2016Verlag W. Wächter GmbH, Bremen und BerlinVerleger u.a. vom "Gartenfreund", "Der Fachberater"


Satzung der Wilhelm-Naulin-Stiftung (Die Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde steht noch aus)  


Präambel

Der ehemalige Stifterkreis, bestehend aus den derzeitigen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes des Zentralverbandes der Kleingärtner, Siedler und Eigenheimbesitzer e.V., nämlich den Herren Jürgen Hurt, Franz Graben, Heinz Böttcher, Günter Aust, Edmund Feld und Bernhard Austermann, errichtet aus Anlass des 85. Geburtstages (17. September 1975) des am 07. Juli 1975 verstorbenen 1.Vorsitzenden des Zentralverbandes der Kleingärtner, Siedler und Eigenheimbesitzer e.V., Wilhelm Naulin, eine Stiftung, die Rechtsfähigkeit erlangen soll.

Der Stifterkreis verpflichtet sich, das Anfangsvermögen von DM 28.000,00 (€ 14.316,17) in die Stiftung einzubringen.

Die Stiftung erhält die nachfolgende S a t z u n g.


§ 1 – Name, Rechtsform, Sitz

  1. Die Stiftung führt den Namen “WILHELM-NAULIN-STIFTUNG”.

  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

  3. Es liegt die Genehmigung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vor. Berlin, den 30. November 2012 – 3416/25-4/2 -

§ 2 – Zweck

  1. Die Stiftung bezweckt, auf demokratischer Grundlage unter Wahrung parteipolitischer, weltanschaulicher und konfessioneller Neutralität, sich
  • für die Förderung und Erhaltung des Kleingarten- und Siedlungsgedankens sowie
  • für die Erhaltung und Erweiterung von städtischen Grünflächen einzusetzen.

2. Dieser Zweck soll durch Aufklärung der Öffentlichkeit,

  • bei Erreichung eines 50.000,00 DM (€ 25.564,59) übersteigenden Stiftungsvermögens auch durch finanzielle Unterstützung der Ausgestaltung von Grünflächen, welche von gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt werden,

  • bei Erreichung eines 100.000,00 DM (€ 51.129,18) übersteigenden Stiftungsvermögens auch durch Schaffung von Erholungs- und Freizeitanlagen in Grünflächen, welche von gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
    durchgeführt werden,

                erreicht werden.


3. Die Aufklärung der Öffentlichkeit kann auch durch Verleihung eines “Wilhelm-Naulin-Preises” – bestehend aus einer Medaille und einem        angemessenen Geldpreis – an Persönlichkeiten erfolgen, die sich um die Förderung und Erhaltung des Kleingarten- und                    
     Siedlungsgedankens verdient gemacht haben und voraussichtlich erwarten lassen, dass sie sich weiterhin nachdrücklich für die     

    sozialpolitische Bedeutung des Kleingarten- und Siedlungswesens in der Öffentlichkeit einsetzen werden.


            4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung 1977 und an
                deren Stelle tretender gleichartiger steuerrechtlicher Vorschriften, zuletzt geändert durch Artikel 33 GG vom 5.10.2021.

            5. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.


§ 3 – Vermögen

  1. Das Stiftungsvermögen besteht nach dem Stande vom 31. Dezember 1998 aus Wertpapieren und Kontoguthaben im Gesamtwert von rd. 100.000,00 DM.

  2. Grundsätzlich sollen zur Erfüllung des Stiftungszweckes nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet werden.

  3. Etwaige Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig. 
  4. Die Bildung von Rücklagen ist zulässig, soweit hierdurch die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtig wird.

§ 4 – Organ

  1. Organ der Stiftung ist das Kuratorium.

  2. Das Kuratorium besteht aus acht Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus einem vom für das Kleingartenwesen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellten Vertreter aus seiner Verwaltung,

  • aus einem vom für das Kleingartenwesen zuständigen Mitglied der Landesregierung Brandenburg bestellten Vertreter aus ihrer Verwaltung,

  • aus einem vom Vorstand Eigenheimverband Deutschland e. V. bestellten Vertreter,

  • aus zwei vom Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. bestellten Vertretern,
  • aus zwei vom Vorstand des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e. V. bestellten Vertretern,

  • aus einem Vertreter, der aus der Familie des Namensgebers der Stiftung bestellt wird.

            3.  Das Kuratorium wählt aus seinen Reihen

  • die / den Vorsitzende(n)

  • zwei stellvertretende Vorsitzende

  • die / den Schatzmeister(in)

4. Die Amtszeit des Kuratoriums und des Vorstandes beträgt drei Jahre.


5. Neubestellung oder eine vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund ist möglich.

6. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Kuratoriumsmitgliedes haben die verbleibenden Mitglieder unverzüglich die Körperschaft,        
    welche die Bestellung vorgenommen hatte, zu unterrichten. Sofern diese nicht innerhalb dreier Monate ein neues Kuratoriumsmitglied
    bestellt hat, führen die verbleibenden Mitglieder die Ergänzung des Kuratoriums durch Zuwahl herbei.


            7. Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger weiter.

§ 5 Beschlüsse 

  1. Die Beschlüsse des Kuratoriums und des Vorstandes, werden in Sitzungen, die von seinem Vorsitzenden einberufen werden, im Wege schriftlicher Abstimmung oder durch Videokonferenzen gefasst.

  2. Das Kuratorium und der Vorstand sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. An einer schriftlichen Abstimmung müssen sich mindestens zwei Drittel der Kuratoriumsmitglieder beteiligen.

  3. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

  4. Zur Aufhebung der Stiftung ist ein einstimmiger Beschluss aller Kuratoriumsmitglieder erforderlich.

  5. Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.

  6. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom zu benennenden Protokollführer(in) und dem / der Vorsitzende(n) oder dem Versammlungsleiter(in) zu unterschreiben sind.

§ 6 – Aufgaben des Vorstands, Vertretung

  1. Das Kuratorium verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung.

  2. Die Tätigkeit des Kuratoriums ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Seine Mitglieder haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer baren Aufwendungen.

  3. Die / der Vorsitzende des Kuratoriums oder deren Stellvertreter(in) vertreten die Stiftung allein im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches.


§ 7 – Geschäftsordnung, Geschäftsjahr

  1. Die Geschäftsführung basiert auf den Bestimmungen der Geschäftsordnung.

  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  3. Die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sind aufzuzeichnen und die Belege zu sammeln. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ist ein Kassenbericht über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen, zu fertigen.

§ 8 – Staatsaufsicht

  1. Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes und dem BGB §§ 80 - 88.

  2. Beschlüsse des Kuratoriums über Satzungsänderungen und über die Aufhebung der Stiftung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

§ 9 – Aufhebung der Stiftung

Bei Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt ihr Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung des Kleingartenwesens.

Publikationen:


Im Anhang finden Sie die Pressemitteilung zur Veranstaltung am 24.06.2023 und ein Interview

Dokumente: