Fördermittel erfolgreich beantragen
Auch für das Jahr 2026 wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ein fünfstelliger Betrag zur Unterstützung von Umweltprojekten in Berliner Kleingartenanlagen bereit gestellt. Zur Entwicklung oder Fortführung von umweltbezogenen Projekten in Kleingartenanlagen auf kommunalem Grund und Boden stehen wieder Mittel zur Verfügung. Im Namen aller Berliner Gartenfreunde dankt der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. dafür der Senatsverwaltung und ihren Akteuren.
Für die Durchführung ökologischer Projekte in Kleingartenanlagen auf privatem Grund und Boden stehen Mittel des Landesverbandes zur Verfügung. Der Landesverbandstag hat laut Beschluss 2021 einen Betrag von 10.000 Euro für das Jahr 2026 freigegeben. Das Antragsprozedere folgt den gleichen Modalitäten wie die Antragsstellung für Projekte auf kommunalem Grund und Boden.
Antragstellung bis Mitte März 2026
Bis zum 15. März 2026 müssen die vollständigen Unterlagen beim Landesverband eingereicht werden. Eine "Schrittfolge Antragstellung ökologischer Projekte", einen Ratgeber und das Antragsformular aktualisieren wir derzeit und stellen die Dateien alsbald online.
Projektabrechnung und Tätigkeitsbericht
Mit dem Antrag und der Bewilligung von Mitteln ist es nicht getan. Man muss das Projekt auch begleiten, dokumentieren, fotografieren und Originalrechnungen einreichen. Nicht vollständig eingereichte Projektunterlagen (insbesondere Bilder und Originalrechnungen) können zur Nichtauszahlung der bewilligten Mittel führen. Eine Vorlage für Ihre Projektabrechnung und Tätigkeitsbericht Ihrer Kleingartenanlage werden wir ebenfalls bald online stellen.
Was wird gefördert?
- Errichtung und Unterhaltung von Lehr- und Schaugärten (auch in mehreren Etappen)
- Errichtung und Ausgestaltung von Naturlehrpfaden
- Aufbau, Errichtung und Betrieb „Grüner Klassenzimmer“
- Aufbau von Bienengärten und Bienenweiden, insbesondere für Wildbienen
- Aufbau von Trocken- und Feuchtbiotopen
- Bau und Installation von Objekten zum Insektenschutz; von Insektenhotels bis Florfliegenkasten
- Aufbau von Informationsbereichen des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung der Biodiversität
- Renaturierungsmaßnahmen
- Umweltbildungsmaßnahmen
- Öffentliche Lehrveranstaltungen von Kleingartenvereinen und Bezirksverbänden auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern
- Kosten von Saatgut und Pflanzen sowie gärtnerische Tätigkeiten durch Fachbetriebe – falls notwendig
- Errichten von Hochbeeten, Kräuterspiralen, Komposter, Totholzhecken
- Informationsmaterialien und Schautafeln
- Materialkosten
Was kann noch beantragt werden?
In Einzelfällen wird nach Prüfung durch die Senatsverwaltung auch folgendes unterstützt, sofern die Maßnahmen untrennbar mit dem Umweltprojekt verbunden sind:
- Beräumung von Flächen und Herstellung des Planums
- Wasseranschlüsse
- Stromanschlüsse
- Anlegen von Wegen
- Außeneinfriedung von Flächen
- Abriss und Neuerrichtung von Baulichkeiten
Es kann sich also lohnen, ein steuerlich gemeinnütziger Verein zu sein.
Stand vom 03.12.2025. Bitte besuchen Sie diese Seite wieder. Wir aktualisieren derzeit die Dateien, Formulare und den Ratgeber.
