Fördermittel erfolgreich beantragen
Auch im Jahr 2023 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz (SenUMVK) einen fünfstelligen Betrag zur Unterstützung von Umweltprojekten in Berliner Kleingartenanlagen in die Hand genommen. Insgesamt stehen 27.000 Euro zur Entwicklung oder Fortführung von umweltbezogenen Projekten in Kleingartenanlagen auf kommunalem Grund und Boden zur Verfügung. Im Namen aller Berliner Gartenfreunde dankt der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. dafür der Senatsverwaltung und ihren Akteuren.
Für die Durchführung ökologischer Projekte in Kleingartenanlagen auf privatem Grund und Boden stehen Mittel des Landesverbandes zur Verfügung. Der Landesverbandstag hat laut Beschluss 2021 einen Betrag von 10.000 Euro für das Jahr 2023 freigegeben. Das Antragsprozedere folgt den gleichen Modalitäten wie die Antragsstellung für Projekte auf kommunalem Grund und Boden.
Antragstellung bis Mitte März 2023
Bis zum 15. März 2023 müssen die vollständigen Unterlagen beim Landesverband eingereicht werden. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wie das Ganze zum Erfolg führen kann, lesen Sie bitte in der unten stehenden Datei-PDF "Schrittfolge Antragstellung ökologischer Projekte".
Unten als Word-Formular finden Sie auch das Antragsformular "Anmeldung von Umweltprojekten".
Projektabrechnung und Tätigkeitsbericht
Mit dem Antrag und der Bewilligung von Mitteln ist es nicht getan. Man muss das Projekt auch begleiten, dokumentieren, fotografieren und Originalrechnungen einreichen. Nicht vollständig eingereichte Projektunterlagen (insbesondere Bilder und Originalrechnungen) können zur Nichtauszahlung der bewilligten Mittel führen. Eine Vorlage für Ihre Projektabrechnung und Tätigkeitsbericht Ihrer Kleingartenanlage finden Sie unten in der gleichnamigen Datei.
Was wird gefördert?
Was in ökologischen Projekten und an Umweltbildung gefördert werden kann, finden Sie in unseren News vom 10.03.22 Umweltprojekte bis 15. März 2023 beantragen, der weiterhin Gültigkeit hat.