Ersatzflächen in Berlin ohne Wenn und Aber
Ab morgen gilt es: Kleingartenflächensicherungsgesetz

Nach zehn Jahren intensiver fachlicher Arbeit und politischer Abstimmungen ist es geschafft: Am 26. Februar 2026 hat das Abgeordnetenhaus das Berliner Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Am 21. März 2026 tritt es offiziell in Kraft. Damit gilt: Landeseigene Kleingartenflächen dürfen nur noch in begründeten Ausnahmefällen aufgegeben werden. Voraussetzung dafür ist sowohl die Zustimmung des Abgeordnetenhauses als auch das Bereitstellen von Ersatzflächen gleicher Größe – und möglichst in räumlicher Nähe.
Dieses Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens. Rund 80 Prozent der Kleingartenflächen in der Hauptstadt werden damit dauerhaft gesichert.

Videobotschaft des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner
Kai Wegner sendete heute, am 20.03.26 ein Grußwort zum Kleingartenflächensicherungsgesetz an den Landesverband. Die Videoboschaft richtet sich aber auch an alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde:
Hier kllicken: Grußwort Gartenfreunde
Vollständiger Gesetzestext
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im PDF (Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt 2026 für Berlin, Heft 8, Seite 128):
Frühere Veröffentlichungen zum Thema
Abgeordnetenhaus hat Sicherungsgesetz für Kleingartenflächen beschlossen, Pressemitteilung vom 26.02.2026
Wichtiger Meilenstein für den Schutz der Berliner Kleingartenflächen erreicht, Nachricht vom 19.02.2026
Abbildung: Berlins Kleingärten (Karte aus Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP 20230): Kleingarten-Kategorien, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, 2019)
Video: Senatskanzlei
