Verfasst am 03.08.2023 um 10:00 Uhr

Agieren und nicht nur reagieren    

Landesverbandstag 2023: Neue Satzung, politische Initiativen zur Flächensicherung und Visionen für den Kleingarten der Zukunft    

Das Berliner Kleingartenwesen ist unter Druck – aber zugleich auch auf einem guten Weg, sich einen neuen Stellenwert in der Stadt zu erkämpfen. Der Landesverband der Gartenfreunde hat sich zum Ziel gesetzt, die Laubenpieper fit für die Zukunft zu machen und ihnen so ihren Platz in der wachsenden Metropole zu sichern. Das stand auch beim Landesverbandstag am 1. Juli 2023 wieder im Mittelpunkt der Berichte, Beratungen und Beschlüsse: Wie müssen wir uns verändern, damit wir bleiben können, was wir sind?


Vor diesem Hintergrund ist die neue Satzung, die an diesem Tag beschlossen wurde, mehr als ein nüchternes Regelwerk. Präsident Gert Schoppa betonte: „Es geht heute nicht nur um Formalitäten, sondern darum, wohin sich unser Verband und damit die Kleingärtnerei in der Hauptstadt zukünftig entwickeln.“

Hürden für Vorstandsamt gesenkt

Die Neufassung wurde daher in rund anderthalbjähriger Detailarbeit zusammen mit den Bezirksverbänden in der Satzungskommission erstellt. Wichtigster Punkt: Die Hürden für ein Engagement in den Funktionen des Landesverbandes werden gesenkt. Künftig kann jede volljährige Person, die in einer Berliner Kleingartenorganisation Mitglied ist, für ein Amt im geschäftsführenden Vorstand kandidieren (siehe unten).


Die neue Satzung wurde ohne Gegenstimmen von den 52 anwesenden Delegierten der Bezirksverbände angenommen – eine Einhelligkeit, die der Verband gut gebrauchen kann angesichts der aktuellen Herausforderungen. In puncto Flächensicherung stehe jetzt gerade viel auf dem Spiel, erklärte Gert Schoppa den Delegierten im Bericht des geschäftsführenden Vorstands: „Die Voraussetzungen waren noch nie so günstig, um ein messbares Ergebnis für die Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu erreichen.“ Der Landesverband müsse in dieser Situation als starke Organisation auftreten. „Was wir benötigen, ist ein gemeinsames und einheitliches Handeln und Auftreten gegenüber der anderen Verhandlungsseite.“


Politischer Einsatz zahlt sich aus

Nur so könnten die Chancen genutzt werden, die sich in den letzten Monaten eröffnet hätten: ein neuer Senat, ein Regierender Bürgermeister, der eine verbindliche Lösung zur Sicherung der Kleingärten zugesichert hat (Gartenfreund 7/2023), ein parteiübergreifender Konsens dazu im Abgeordnetenhaus. Die positiven Signale aus der Politik seien nicht nur Glücksfälle, betonte der Präsident, sondern auch der Erfolg hartnäckiger Anstrengungen von Seiten des Landesverbandes: „Der Geschäftsführende Vorstand hat Wert darauf gelegt, zu agieren und nicht nur zu reagieren.“ Das Wahlforum im Januar und der Tag des Gartens im Juni hätten in Politik und Öffentlichkeit für große Aufmerksamkeit gesorgt. „Ein solches Medienecho hat es meines Wissens in den letzten Jahrzehnten selten gegeben“, meinte Schoppa zu den zahl reichen Berichten über den Tag des Gartens 2023. Doch auch die vielen Gespräche des Vorstands hinter den Kulissen mit Fachpolitikern und Verbänden hätten zu einer gesteigerten Wertschätzung für das Kleingartenwesen beigetragen. All das stimmt ihn optimistisch für eine rechtsverbindliche Absicherung der Berliner Kleingärten: „Ich denke, dass wir in den letzten 20 Jahren nie so nah vor einem Durchbruch gestanden haben wie jetzt.“


Volksentscheid in Vorbereitung

Doch bis den Worten der Politikerinnen und Politiker tatsächlich Taten folgen, muss noch einiges geschehen. Der Landesverband will seinen Forderungen deshalb noch mehr Nachdruck verleihen. Schoppa berichtete von Gesprächen mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden über einen gemeinsamen Volksentscheid gegen die Bebauung von Berliner Stadtgrün. Die Delegierten forderte er auf, sich auf eine entsprechende Kampagne in den Bezirksverbänden und Vereinen vorzubereiten: „Wir werden sie möglicherweise noch in diesem Jahr starten, um den Druck gegenüber dem Parlament und dem Senat zu erhöhen.“


Trotzdem auch Negativschlagzeilen

Bei aller positiven Resonanz für die Gartenfreunde in letzter Zeit musste der Verbandspräsident auch auf Negativschlagzeilen eingehen. „Stinksauer“ sei der Vorstand bei Nachrichten, die das Kleingartenwesen in ein schlechtes Licht rücken und so den Erfolg aller Bemühungen in Frage stellen.

Das gilt vor allem für die Finanzkrise im Bezirksverband Pankow, dessen Mitgliedschaft im Landesverband wegen nicht gezahlter Beiträge derzeit ruht. Die Affäre habe zu einem großen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit geführt, denn das Versagen einer einzelnen, selbstständig agierenden Kleingartenorganisation werde schnell verallgemeinert. „Wir alle sollten unsere Lehren ziehen“, appellierte Schoppa an Verbände und Vereine, noch genauer auf die Einhaltung demokratischer Grundregeln und verbindlicher Kontrollmechanismen zu achten.


Kampf gegen Wucherangebote

Ärgerlich und rufschädigend sind für den Landesverband auch die Medienberichte über „Wahnsinnspreise für Kleingärten“. Rechtswidrige Abstandsforderungen in fünfstelliger Höhe, die manche Altpächter per Ebay aufrufen, seien ein „Schlag ins Gesicht all derer, die sich mit uns gemeinsam für die Sicherung der Kleingärten in der Stadt stark machen“, befand Gert Schoppa. Der Landesverband geht nun dagegen vor: Gemeinsam mit der zuständigen Senatsumweltverwaltung wird eine Informationskampagne gestartet, um Kleingarteninteressierte vor solchen unerlaubten Angeboten zu warnen. Jenseits von aktuellen Affären und der Politik bis zu den nächsten Wahlen eröffnete der Verbandspräsident aber auch noch eine langfristige Perspektive. „Wir benötigen dringend eine Vision, wie das Kleingärtnern in der Hauptstadt in den nächsten Jahrzehnten aussehen könnte“, sagte er.


Eine Debatte innerhalb des Verbandes soll nun klären, wie sich die Gartenfreunde auf die Zukunft einstellen können. Ob Digitalisierung oder moderne Bewässerungstechnik, ob Parzellengrößen oder biologischer Pflanzenschutz – manches muss sich ändern. Ziel ist ein Zukunftsentwurf unter dem Titel „Kleingarten 2040“, der zum Landesverbandstag 2025 verabschiedet werden und auch konkrete Maßnahmen umfassen soll. Denn klar ist: „Kleingärten werden in den nächsten zehn bis 20 Jahren anders aussehen als in der Vergangenheit und als heute.“


Klaus Pranger/Elke Binas

Redaktion "Berliner Gartenfreund"


Die neue Satzung des Landesverbandes


Auf dem Landesverbandstag am 1. Juli hat der Landesverband der Gartenfreunde seine neue Satzung verabschiedet. Das sind die wichtigsten Änderungen:


  • Die Aufgaben und Ziele des Landesverbands wurden nicht verändert, aber sprachlich gestrafft und zusammengefasst. Neu ist ein Verweis auf das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Diese Einfügung soll auf die Wurzeln hinweisen, die der Verbandsarbeit zugrunde liegen.
  • Auf eine Ehrenmitgliedschaft im Landesverband wird künftig verzichtet. Mit der Eintragung ins Ehrenbuch hat der Landesverband eine Möglichkeit geschaffen, besonders verdienstvolle Verbandsfunktionäre gesondert auszuzeichnen und dies dauerhaft zu dokumentieren.
  • Auf die Delegiertenzahlen der Bezirksverbände zum Landesverbandstag werden die Mitglieder des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstands nicht mehr angerechnet.
  • Zur Erhöhung der Transparenz wird künftig eine ständige Mandatsprüfungskommission eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, bereits vor einem Landesverbandstag zu überprüfen, ob die Delegierten der Mitgliedsverbände auf der Grundlage ihrer Satzungen ordnungsgemäß entsandt worden sind.
  • Für eine Funktion im geschäftsführenden Vorstand kann künftig jeder Interessent gewählt werden, der volljährig und Mitglied in einer Berliner Kleingartenorganisation ist. Die Kandidaturen müssen gegenüber dem erweiterten Vorstand ausgesprochen und von diesem gebilligt werden. Bislang durften nur gewählte Delegierte zum Landesverbandtag für eine Funktion in diesem Gremium kandidieren.
  • Die ausführlichen verbandsinternen Regelungen zur digitalen oder hybriden Durchführung von Landesverbandstagen und anderen Gremiensitzungen sind auf wenige Sätze reduziert worden. Weil es durch eine entsprechende Ergänzung im BGB nun eine gesetzliche Regelung gibt, muss dieser Punkt in der Satzung nicht mehr detailliert aufgeführt werden.


Die geänderte Satzung des Landesverbandes ist wirksam, sobald sie in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen ist. Erst dann wird sie auf der Website des Landesverbandes veröffentlicht.



Dieser Textbeitrag ist in der August-Ausgabe 2023 der Verbandszeitschrift „Berliner Gartenfreund“, Seite 22-23, erschienen und mit freundlicher Genehmigung des Verlags W. Wächter auch hier online. 


Fotos: Verlag W. Wächter