Vorübergehende Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Bundesfinanzministerium erleichtert das Spendensammeln durch Vereine
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 17.03.2022 ein Schreiben mit steuerlichen Maßnahmen veröffentlicht, mit dem das Spendensammeln von Vereinen für Ukraineflüchtlinge und Kriegsgeschädigte in der Ukraine erleichtert werden soll.
In Ziffer 2 dieses Schreibens wird es Vereinen generell gestattet, Spenden für die Unterstützung von Ukraineflüchtlingen oder Kriegsgeschädigten in der Ukraine zu sammeln und steuerbegünstigt zu verwenden. Dies ist eine wichtige, vorübergehende, Änderung der Rechtslage. Sie gilt für Spendenmaßnahmen, die vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.
Weitere Erleichterungen
Bitte informieren Sie sich über weitere Erleichterungen und das Schreiben in Gänze.
Das Schreiben mit dem Geschäftszeichen IV C 4 – S 2223/19/10003 :013 finden Sie unten als PDF und auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Stand vom 25.03.2022