Wie geht es weiter beim Kleingartenflächensicherungsgesetz?
Erfolg im Rat der Bürgermeister

Seit Juli liegt der Gesetzentwurf des Senats auf dem Tisch – eine dauerhafte Sicherung aller landeseigenen Kleingärten ist damit in greifbare Nähe gerückt (Gartenfreund 8/2025).
Doch ein Passus in dem Textentwurf bereitet den Gartenfreunden Bauchschmerzen: Es geht um Bauvorhaben, die sich bereits „in fortgeschrittener Planung“ befinden, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Für sie soll nicht die Verpflichtung des Landes gelten, Ersatzflächen in gleicher Größe und im Einzugsbereich der aufzugebenden Kleingartenanlage bereitzustellen.
Lücke für fortgeschrittene Projekte
Der Landesverband der Gartenfreunde befürchtet, diese Klausel könnte zu einem Schlupfloch von unbekannter Größe werden. „Was eine ‚fortgeschrittene Planung‘ sein soll, wird hier nicht eindeutig festgelegt“, bemängelt Verbandspräsident Gert Schoppa. „Ohne eine klare Definition könnte die Bauverwaltung versuchen, jetzt noch möglichst viele Bauvorhaben am Sicherungsgesetz vorbeizumogeln. Gerade bei einem Großprojekt wie dem Dreieck Späthsfelde, wo Hunderte Kleingärten auf dem Spiel stehen, sehen wir darin eine ernsthafte Gefahr.“
Gemeinsam mit den Bezirksverbänden macht sich der Landesverband deshalb für eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs stark. Der Vorstand schrieb im September an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU), Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) und Bausenator Christian Gaebler (SPD) und brachte seine Bedenken zum Ausdruck.
Parallel setzten sich die Bezirksverbände mit ihren jeweiligen Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeistern in Verbindung und wiesen sie auf die drohende Gesetzeslücke hin. Das zeigte Wirkung: Am 18. September nahm der Rat der Bürgermeister Stellung zum Sicherungsgesetz. Einhellig forderten die zwölf Bezirksoberen vom Senat, „dass die Formulierung ‚fortgeschrittenes Planungsstadium‘ näher definiert werden soll, um Klarheit für alle Beteiligten herzustellen. Beispielsweise könnte hier der Beginn der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden als fortgeschrittenes Planungsstadium angenommen werden.“
Unterstützung der Bezirke
Dies entspricht dem Vorschlag, den der Vorstand des Landesverbandes in die Diskussion gebracht hat. Gert Schoppa zeigt sich erfreut über die Unterstützung der Bezirke: „Ohne das gemeinsame Vorgehen der Kleingartenverbände wäre die Schwachstelle des Gesetzentwurfs im Rat der Bürgermeister womöglich gar nicht aufgefallen.“
Pankows Bezirksbürgermeisterin Dr. Cordelia Koch (Grüne) unterstrich die Haltung der Bezirke beim politischen Frühschoppen in der KGA Bornholm I am 20. September: „Unbestimmte Rechtsbegriffe können zu ständigen Streitfragen führen, wenn sie vorher nicht klar definiert sind.“
Die Vorschläge aus dem Rat der Bürgermeister sind für den Senat nicht bindend. Nach der Überarbeitung soll der Gesetzentwurf in diesen Wochen ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Geplant ist eine Verabschiedung bis Jahresende.
Klaus Pranger /Alexandra Immerz, Redaktion Berliner Gartenfreund, Verlag W. Wächter
Foto: JVM
Dieser Textbeitrag ist in der Verbandszeitschrift Gartenfreund, Regionalausgabe Berlin, November 2025, Seite 25, erschienen und mit freundlicher Genehmigung des Verlags W. Wächter, auch auf der Webseite des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. Der Beitrag ist somit auch für die News-Seiten der im Webseiten-Netzwerk "Gartenbund" angeschlossenen Verbände und Vereine freigegeben.
