Flächennutzungsplan gibt wirkliche Sicherheit, nicht der KEP
Konsens am Runden Tisch, dass Schrebergärten ein grünes Privileg der Stadt mit großer ökologischer, klimatischer und sozialer Bedeutung seien. 83 Prozent der Kleingärten Berlins sind sicher, denn sie sind im Flächennutzungsplan (FNP) und in den Bebauungsplänen (B-Pläne) als Dauerkleingärten bzw. als Grünfläche ausgewiesen. „83 Prozent sind rund 60.000 Parzellen. Vor ein paar Jahren sprach man noch von 84 Prozent. Das ist eine Reduzierung, die scheibchenweise eingeschlichen wird“, hielt Viola Kleinau, Vizepräsidentin des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., Staatssekretär Tidow entgegen. Die restlichen 17 Prozent sind im FNP für eine andere Nutzung vorgesehen. Um welche baulichen Maßnahmen es sich handeln wird, ist in den meisten Fällen noch nicht festgelegt.
Gartenersatz schaffen
Für Parzellen, die Baumaßnahmen weichen müssen, soll der KEP Ersatzmaßnahmen schaffen und Empfehlungen geben: z. B. private Ersatzflächen zu kaufen bzw. „nachzuverdichten“, wie durch das Teilen von großen Parzellen. „Dass Kleingartenflächen auf Privatland schrittweise vom Land Berlin erworben und nachverdichtet werden sollen, ist schon seit Jahren eine unserer Forderungen“, kommentierte Viola Kleinau. Dass auch andere private Flächen zum Aufkauf in Betracht gezogen werden sollen, sei allerdings neu. „Wir teilen schon große Parzellen“, war aus den Bezirksverbänden zu hören. Neu ist diese Maßnahme eines KEP also nicht.
Gratis-Klima-Dienstleister für die Stadt
159 Kleingartenanlagen mit ihren rund 6.000 Gärten, die nicht durch den FNP gesichert sind, war in der Vergangenheit eine Schutzfrist bis 2020 zugesichert worden. Diese Frist ist bis 2030 verlängert worden. „Ich freue mich für die Gartenfreunde. 12 Jahre Klarheit, aber von einer Zukunftssicherung für die nächsten Generationen kann hier nicht die Rede sein“, sagte Kleinau dazu. Der Meinung waren auch die Bezirksverbände. Sie gaben außerdem zu bedenken, dass es schließlich die Kleingärtner sind, die ökologische und klimatische Leistungen für die Stadt erbringen und zur biologischen Vielfalt beitragen, jedoch alles aus eigener Tasche bezahlen. „Wir brauchen einen dauerhaften Erhalt und keine Sicherung bis 2030“, erklärte die Vizepräsidentin des Landesverbandes. Gerade die Kleingartenanlagen in der Innenstadt seien klimatisch wichtige Trassen für Frischluft und Verdunstungskühle.
Kein Gegeneinander mit dem Wohnungsbau
Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen sind sich einig, dass Kleingärten nicht gegen den Wohnungsbau gestellt werden dürfen. Dies sei Koalitionsmeinung und würde offen im Parlament diskutiert. Zwar müsse das Wohnungsproblem gelöst werden, aber nur mit einer kleingarten- und grünfreundlichen Politik. Es gebe einen Abgleich zwischen den Verwaltungen. So werde der KEP mit dem Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen 2030) abgeglichen.
Berlin verliert trotzdem an Grün
15 KGA und ihre 850 Parzellen verliert die Hauptstadt bald, sie sind bereits für konkrete Bauprojekte vorgesehen, sie waren schon in B-Plänen für Bebauung ausgewiesen.
Weitere Gespräche am Runden Tisch
Der KEP ist noch im Zustand eines Entwurfs und wurde noch nicht freigegen. Fraktionsvorsitzende von den Grünen Antje Kapek erklärte, man brauche noch Zeit und suche auch in Zukunft den Dialog mit den Beteiligten. Zum nächsten Runden Tisch mit dem Landesverband und den Bezirksverbänden sollen Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen zugegen sein und im dritten Dialog die Vertreter aus den Bezirken. Dies wurde von allen Anwesenden begrüßt.
Bericht von Dr. Marion Kwart, 8. November 2018