Land Berlin fördert Öffnung von Kleingartenanlagen mit 50.000 Euro
Pilotprojekte gesucht
Auch in diesem Jahr sucht die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wieder Pilotprojekte für die Mehrfachnutzung in Kleingartenanlagen (KGA). Was bedeutet Mehrfachnutzung in Kleingartenanlagen? Das Handlungsprogramm der Charta für das Berliner Stadtgrün versteht darunter, dass in Kleingartenanlagen neue Freiraumangebote und Gemeinschaftsgärten geschaffen werden, die auch für Besucherinnen und Besucher zugänglich und nutzbar sind. Für zwei Areale werden dazu derzeit modellhafte Freiraumkonzepte erarbeitet: für die KGA Grönland, Am Volkspark Prenzlauer Berg und Neues Heim in Prenzlauer Berg sowie für die KGA Am Kienberg in Marzahn.
Erste Projekt sind bereits gestartet
Darüber hinaus werden bereits erste Pilotprojekte in anderen Kleingartenanlagen umgesetzt, über die im Januar-He 2021 berichtet wurde. Der „Treffpunkt Grün“ der KGA Dahlwitzer Straße (Hellersdorf ) bringt mit Hochbeeten, einem Gemeinschaftsbackofen und weiteren Angeboten im öffentlichen Bereich der Anlage Anwohner und Kleingärtner zusammen (siehe Seite 3/36 der März-Ausgabe 2021 des 'Berliner Gartenfreund'). In der KGA Freiheit (Neukölln) finden Radwandernde – die Anlage liegt am Grünzug Heidekampgraben – nun eine Fahrrad-Reparatur-Station (siehe Seite 3/16 der März-Ausgabe 2021 des 'Berliner Gartenfreund'). Ein Wegeleitsystem in der KGA Bornholm I (Prenzlauer Berg) ermöglicht den Anwohnenden, die Anlage für ihre Erholung zu nutzen – sie wird weiter zur Nachbarschaft geöffnet.
Weitere Pilotprojekte zur Mehrfachnutzung gesucht
Für 2021 werden weitere Pilotprojekte zur Mehrfachnutzung gesucht. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vorstand der KGA bereit ist, das jeweilige Pilotprojekt mitzutragen. Die Nähe zu einem dicht besiedelten Stadtquartier (innere Stadt, Großwohnsiedlung) ist von Vorteil, da hier die Menschen wohnen, die meist wenig Zugang zum Stadtgrün haben. Mögliche Pilotprojekte können drei verschiedenen Ansätzen folgen:
1. Rahmengrün: Haben Sie einen Festplatz, einen Vereinsplatz oder eine andere räumliche Situation (z.B. Parkplätze), die es ermöglichen, neue Nutzungen in die Kleingartenanlage einzubeziehen? Insbesondere nicht-gärtnerische Nutzungen, also Sport & Spiel, Kultur und/oder Aufenthalt sollen hier eine Rolle spielen.
2. Freie Parzellen: Freiwerdende Parzellen müssen nicht immer regulär verpachtet werden, sondern können zur Kita-Parzelle, zu einem offenen Garten für die Nachbarschaft, zu einer grünen Ruhe-Oase oder zu einer Streuobstwiese werden.
3. Durchwegung: Liegt Ihre Kleingartenanlage an einem der 20 Grünen Hauptwege Berlins oder verbindet sie ein Wohngebiet mit einem Park oder einem anderen Erholungsort? Dann kann eine attraktive Durchwegung (Bänke, Bepflanzungen, Schilder zur Orientierung und/ oder Erklärung) die Menschen aus der Nachbarschaft zu schönen Spaziergängen durch die KGA locken.
Anmeldung bis zum 30. April möglich
Es können voraussichtlich fünf bis zehn neue Pilotprojekte im Jahr 2021 gefördert werden – 50.000 Euro stehen dafür insgesamt zur Verfügung. Förderfähig sind nur Maßnahmen in landeseigenen Kleingartenanlagen.
Neben den oben genannten Ideen sind folgende Maßnahmen denkbar:
- Aufstellen von Sportgeräten,
- Pflanzen von Obstgehölzen als „Naschallee“,
- Aufstellen von Bänken und andere Einrichtungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
- Ermöglichen der Durchwegung (wenn ein neuer Zuschnitt von Parzellen nötig ist),
- Bau eines Gemeinschaftsbackofens,
- Beschilderung eines Wanderweges durch die KGA,
- Einrichten einer Gemeinschaftsgartenparzelle (für Kitas, lokale Gruppen etc.),
- Einrichten von grünen Ruheorten u.v.m.
Seien Sie kreativ und entscheiden Sie, was bei Ihnen vor Ort passt!
Wie und wo beantragen?
Mögliche Pilotprojekte für Einzelmaßnahmen in den landeseigenen Kleingartenanlagen können Bezirksverbände der Kleingärtner oder die Vorstände der KGA selbst bis zum 30. April 2021 melden. Bitte schicken Sie dafür eine kurze Darstellung Ihres Vorhabens und eine Kostenschätzung an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden und Ihr Projekt besprechen: E-Mail an toni.karge@senuvk.berlin.de oder an yvonne.griephan@senuvk.berlin.de).
Yvonne Griephan und Toni Karge
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Foto: Velag W. Wächter