Pressemitteilung
Berliner Kleingartenflächensicherungsgesetz verabschiedet
Berlin, 15. Juli 2025 – Der Berliner Senat hat heute das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Damit werden die landeseigenen Kleingartenflächen der Hauptstadt künftig zusätzlich zum bestehenden Bundeskleingartengesetz geschützt. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hatte sich auf Initiative des Landesverbandes der Gartenfreunde Berlin e. V. mit seinen 18 Bezirksverbänden im Koalitionsvertrag auf dieses Vorhaben verständigt. Bereits zum „Tag des Gartens 2023“ hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner das Gesetz angekündigt.
Verbindlicher Schutz für 80 % der Berliner Kleingartenfläche
Rund 80 Prozent der 70.000 Berliner Kleingärten befinden sich auf landeseigenem Grund. Mit dem neuen Gesetz verpflichtet sich das Land Berlin, diese Flächen langfristig zu sichern. „Zwar wird nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, doch das Gesetz bildet die Grundlage, dass die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten nicht weiter schrumpft“, erklärt Gert Schoppa, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. Bei unvermeidbaren eng begrenzten Eingriffen besteht die Pflicht zur zeitgleichen Bereitstellung gleichgroßer Ersatzflächen – ein Schutz, der über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes deutlich hinausgeht. „Ersatzflächen sind der Kern des Gesetzes – eine Hauptforderung des Landesverbandes“, führt Schoppa weiter aus.
Private Kleingärten bleiben geschützt
Etwa 14.000 Kleingärten in Berlin befinden sich auf privatem Grund und fallen nicht unter das neue Gesetz. Sie bleiben jedoch weiterhin durch das Bundeskleingartengesetz geschützt, das seit 1983 einen starken rechtlichen Rahmen bietet – vorausgesetzt, die Flächen werden kleingärtnerisch genutzt. Niemand wird durch das neue Gesetz schlechter gestellt.
Transparenz und Beteiligung
Ein zentrales Anliegen des Landesverbandes war es, dass Entscheidungen über die Nutzung von Kleingartenflächen künftig transparent und öffentlich getroffen werden. Das Gesetz sieht daher die Einbindung des Abgeordnetenhauses, Anhörungen betroffener Vereine und des Landesverbandes sowie den Verzicht von Grundstücksverkäufen vor. Letzteres soll verhindern, dass Flächen dem Schutz des Gesetzes entzogen werden. Die nächste Aufgabe des Dachverbands des Berliner Kleingartenwesen besteht darin, gemeinsam mit dem Land Berlin eine nachhaltige Strategie zur Sicherung der Kleingartenflächen auf privaten Grundstücken zu vereinbaren.
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens. Er setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche, ökologische und klimatische Stellenwert von Kleingärten auch im 21. Jahrhundert anerkannt wird und erhalten bleibt.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Marion Kwart, kwart@gartenfreunde-berlin.de, Tel. 030-3009 3213, www.gartenfreunde-berlin.de.