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Verfasst am 02.03.2020 um 14:00 Uhr

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SPD und Linke stellen Gesetz zur Kleingartensicherung in Aussicht, jetzt sind die anderen Parteien in der Pflicht  

Der Landesparteitag der Berliner Linken hat am 23. November 2019 einen Antrag für ein „Kleingartenflächensicherungsgesetz für Berlin“ einstimmig beschlossen. Damit hat die Partei das Tor geöffnet für die langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen als Teil der Lebensqualität in der Stadt, aber auch für den unbedingt notwendigen Erhalt allen „Grüns“ in einem hochurbanisierten Territorium – denn nur so kann umfassender Klimaschutz gelingen.


Konkrete Beschlüsse von zwei Regierungsparteien

Als weitere Regierungspartei hat auch die SPD einen Beschluss in diese Richtung gefasst. Die sozialdemokratische Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses verabschiedete auf ihrer Klausurtagung in Nürnberg vom 24. Bis zum 26. Januar 2020 eine Resolution unter dem Motto „Nicht reden, sondern handeln“. Ein entscheidender Punkt der Beratung und der Resolution war der Klimaschutz in Berlin. In dem Papier wird aber auch die soziale und gesundheitliche Bedeutung von Grün- und Freiflächen in der Stadt hervorgehoben. Das bedeutet, alle Grünflächen sind Teil des Klimaschutzes, aber auch Teil der Lebensqualität der Menschen. „Wir wollen Kleingartenanlagen in Berlin dauerhaft sichern und ökologisch weiterentwickeln“, heißt es in der SPD-Resolution. Und dies soll nicht nur für kommunale, sondern auch für Flächen im privaten Eigentum gelten. Mehr noch: In dem Papier stellt die SPD-Fraktion ausdrücklich in Aussicht, sie strebe „eine gesetzliche Regelung“ dazu an.


Überzeugungsarbeit der Gartenfreunde wirkt

Durch die Beschlüsse der beiden Parteien ist eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Kleingartenwesens noch in dieser Legislaturperiode bis 2021 in greifbare Nähe gerückt. Die Entscheidungen der Linken und der SPD sind ein guter Anfang – nun müssen sich auch die Grünen und die Opposition anschließen. Denn auch sie haben ihr Wort gegeben, sich für die Sicherung der Kleingärten einzusetzen.


Die Kleingartenverbände haben in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht: Ihrer hartnäckigen Überzeugungsarbeit ist es maßgeblich zu verdanken, dass sich die Berliner Parteien wiederholt zum Kleingartenwesen und zur Sicherung von Anlagen bekannt haben und dass diesen Worten nun – zunächst bei zwei Parteien – auch Taten folgen.


Andere Parteien müssen Zusagen umsetzen

Mittlerweile haben alle Parteien erklärt, dass das Kleingartenwesen ein nicht wegzudenkender Teil des städtischen Grüns ist und auch bleiben muss. So hat die Fraktion der CDU den Gartenfreunden ihre Unterstützung im Kampf um die Sicherung der Parzellen zugesagt und dokumentierte dies in drei Kleingartenkonferenzen der Partei. Dort wurde wiederholt deutlich gemacht, dass der Schutz der Berliner Kleingärten einen hohen Stellenwert hat.


In einer Beratung mit der FDP-Fraktion stellte ihr Vorsitzender Sebastian Czaja das Kleingartenwesen als einen unverzichtbaren Teil der Stadt heraus und betonte, dass ein Brachflächenkataster des Landes Berlin die Umwidmung von Kleingartenland in Bauland vielleicht nicht mehr erforderlich machen würde.


Und die Grünen? Beim Fachforum des Landesverbandes der Gartenfreunde stellte Werner Graf, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, erst kürzlich heraus, dass seine Partei sich mit allen ihren Möglichkeiten für die dauerhaft e Sicherung des Kleingartenwesens einsetzen wird.


Parteiübergreifender Konsens ist gefragt

Alle demokratischen Parteien des Abgeordnetenhauses sprechen also eine Sprache hinsichtlich des Erhalts der Berliner Kleingartenflächen und der Herausnahme dieser Flächen aus der Kategorie Bauerwartungsland. Deshalb dürfte der kleine Schritt zu einem interfraktionellen Beschluss eigentlich kein Problem mehr darstellen. Auf der Grundlage einer solchen gemeinsamen Entscheidung des Abgeordnetenhauses könnte man dann einen von allen getragenen Weg festschreiben.


Dieser könnte so aussehen:

• Festschreibung aller derzeit existierenden Kleingartenflächen als langfristig zu erhaltende Grünflächen

• Aufhebung von Schutzfristen für Kleingartenflächen

• Konkrete Planung für die unumgängliche Inanspruchnahme von Kleingärten, zum Beispiel für Infrastrukturmaßnahmen

• Prüfung von Alternativen für einzelne Standorte

• Festlegung des Umfangs der Inanspruchnahme von Flächen entsprechend der konkreten Bauvorhaben

• Bereitstellung von konkreten Ersatzflächen, möglichst in Form einer neuen Kleingartenanlage

• Umwidmung und Inanspruchnahme von Kleingartenflächen erst bei Baubeginn


Auch wenn eine solche Vorgehensweise alle bisherigen Festlegungen und Beschlüsse auf den Prüfstand stellen würde, so beinhaltet sie doch die Möglichkeit, über den Erhalt von Grünflächen aller Art neu nachzudenken – und dies vor dem Hintergrund, dass alle Parteien dem „Grün“ der Stadt eine hohe Priorität zumessen.


Geschäftsführender Vorstand

des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.