und
an die Landesvorstände Berlin der Parteien
an den Rat der Bürgermeister in Berlin
Offener Brief - an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus Berlin
und
an die Landesvorstände Berlin der Parteien
an den Rat der Bürgermeister in Berlin
Sehr geehrte...,
schon immer war der Erhalt der Kleingartenflächen ein Anliegen der politisch Verantwortlichen Berlins. Dies nicht nur aus der Sicht einer liebenswerten und lebendigen grünen Stadt. Wir sehen durchaus das Bestreben der aktuellen Landesregierung, Ihren eigenen Worten Taten folgen zulassen.
Aber wieder mit Zeitfenstern, wie die bisherigen Schutzfristenfälle.
Und wieder keine rechtsverbindliche dauerhafte Sicherung.
Dies wäre wieder keine verbindliche Sicherung. Verbindlich wäre für uns eine vertragliche dauerhafte Vereinbarung zur Sicherung unserer Kleingartenflächen. Mit dem Flächennutzungsplan 1994 wurden hinsichtlich der Sicherung der Berliner Kleingartenflächen die ersten Grenzen abgesteckt. Da aber nicht alle Entscheidungen bereits zu diesem Zeitpunkt gefällt werden konnten, wurden Anlagen, deren langfristige Sicherung nicht sicher war, mit sogenannten Schutzfristen bis zum Jahre 2004 abgesichert.
Da gegenwärtig die „Weichen in die Zukunft“ mindestens bis zum Jahre 2030 gestellt werden, ist es aus Sicht der ca. 300.000 direkten Nutzer erforderlich, vor der Bestätigung des Kleingartenentwicklungsplanes durch das Abgeordnetenhaus, Korrekturen vorzunehmen. Keine Schönheitskosmetik. Keine unverbindlichen Ausführungen.
Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um auch die im gegenwärtig vorliegenden Plan mit Räumung bedrohten Anlagen, im Rahmen einer Einzelfallprüfung mit der klaren Schwerpunktsetzung langfristige Sicherung der Kleingartenflächen zu überarbeiten und die Sicherung festzuschreiben.
Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass nach ca. 25 Jahren Planung nunmehr Entscheidungen gefällt werden müssen, wie sie zum Beispiel in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU im Jahre 2011 mit den Worten „die planungsrechtliche Absicherung von Kleingartenflächen unter drei Hektar durch die Bezirke wird unterstützt“ ausgeführt sind.
Auch in der Koalitionsvereinbarung der drei jetzt regierenden Parteien steht, dass „Kleingärten in ausreichendem Maße gesichert werden sollen“. Auch hier heißt „sichern“, dass die Flächen langfristig als Dauerkleingartenanlagen festgeschrieben werden.
Sogar im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode der Bundesregierung wird der Bedeutung des Kleingartenwesens Rechnung getragen, denn dort ist ausgeführt, dass „dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können“. Wir sagen müssen.
Für die ca. 300.000 Nutzer von Kleingärten im Land Berlin bedeutet dies, dass die Sicherung über den Kleingartenentwicklungsplan hinaus erst einen wirklichen Entwicklungsplan mit einem deutlichen Schritt in die Zukunft ermöglicht.
Aus diesem Grunde fordern die Berliner Kleingärtner, dass die politisch Verantwortlichen - bis hin zu den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses - den Kleingartenentwicklungsplan in enger Abstimmung mit jedem Bezirksamt korrigieren. Eine Überarbeitung mit der Zielsetzung, mögliche Alternativen doch noch in das Planwerk einfließen zu lassen.
In diesem Sinne sind im Folgenden die Fragen aufgelistet, die das Berliner Kleingartenwesen vor einer Festsetzung des Kleingartenentwicklungsplanes von den Regierungsparteien zu klären sieht.
- Entwicklungskategorie 3a: Flächen, die 2030 in die neuen Planungen einbezogen werden könnten.
- Entwicklungskategorie 3b: Flächen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig nicht in direkte Planungen einbezogen werden.
Grundsätzlich fordern wir
Im Zeichen des Klimawandels sowie des Erhalts einer gesunden und lebendigen Stadt, aber auch im Zeichen des Natur- und Umweltschutzes ist der Schutz der bestehenden Kleingartenanlagen ein Gebot der Stunde.
Die Vertreter des Kleingartenwesens sind gegenüber jedem einzelnen Mitglied in der Pflicht, die grünen Oasen der Stadt zu erhalten.
Das heißt, dass es aus ihrer Sicht rechtens ist, die politisch Verantwortlichen aufzufordern, noch einmal jede Entscheidung des Entwurfs des Kleingartenentwicklungsplanes, die nicht eine langfristige Sicherung der Fläche vorsieht, zu überprüfen und zu ändern, bevor das Abgeordnetenhaus den Plan bestätigt.
Geschäftsführender Vorstand des Landesverbandes
Vertreter von ca. 300.000 Nutzern von Berlins Kleingärten