Pressemitteilungen
Verfasst am 02.05.2019 um 10:11 Uhr

Offener Brief - an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus Berlin  


und

an die Landesvorstände Berlin der Parteien   

an den Rat der Bürgermeister in Berlin   


Sehr geehrte...,


schon immer war der Erhalt der Kleingartenflächen ein Anliegen der politisch Verantwortlichen Berlins. Dies nicht nur aus der Sicht einer liebenswerten und lebendigen grünen Stadt. Wir sehen durchaus das Bestreben der aktuellen Landesregierung, Ihren eigenen Worten Taten folgen zulassen.


Aber wieder mit Zeitfenstern, wie die bisherigen Schutzfristenfälle.

Und wieder keine rechtsverbindliche dauerhafte Sicherung.


Dies wäre wieder keine verbindliche Sicherung. Verbindlich wäre für uns eine vertragliche dauerhafte Vereinbarung zur Sicherung unserer Kleingartenflächen. Mit dem Flächennutzungsplan 1994 wurden hinsichtlich der Sicherung der Berliner Kleingartenflächen die ersten Grenzen abgesteckt. Da aber nicht alle Entscheidungen bereits zu diesem Zeitpunkt gefällt werden konnten, wurden Anlagen, deren langfristige Sicherung nicht sicher war, mit sogenannten Schutzfristen bis zum Jahre 2004 abgesichert.


Da gegenwärtig die „Weichen in die Zukunft“ mindestens bis zum Jahre 2030 gestellt werden, ist es aus Sicht der ca. 300.000 direkten Nutzer erforderlich, vor der Bestätigung des Kleingartenentwicklungsplanes durch das Abgeordnetenhaus, Korrekturen vorzunehmen. Keine Schönheitskosmetik. Keine unverbindlichen Ausführungen.


Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um auch die im gegenwärtig vorliegenden Plan mit Räumung bedrohten Anlagen, im Rahmen einer Einzelfallprüfung mit der klaren Schwerpunktsetzung langfristige Sicherung der Kleingartenflächen zu überarbeiten und die Sicherung festzuschreiben.


Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass nach ca. 25 Jahren Planung nunmehr Entscheidungen gefällt werden müssen, wie sie zum Beispiel in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU im Jahre 2011 mit den Worten „die planungsrechtliche Absicherung von Kleingartenflächen unter drei Hektar durch die Bezirke wird unterstützt“ ausgeführt sind.

Auch in der Koalitionsvereinbarung der drei jetzt regierenden Parteien steht, dass „Kleingärten in ausreichendem Maße gesichert werden sollen“. Auch hier heißt „sichern“, dass die Flächen langfristig als Dauerkleingartenanlagen festgeschrieben werden.


Sogar im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode der Bundesregierung wird der Bedeutung des Kleingartenwesens Rechnung getragen, denn dort ist ausgeführt, dass „dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können“. Wir sagen müssen.


Für die ca. 300.000 Nutzer von Kleingärten im Land Berlin bedeutet dies, dass die Sicherung über den Kleingartenentwicklungsplan hinaus erst einen wirklichen Entwicklungsplan mit einem deutlichen Schritt in die Zukunft ermöglicht.


Aus diesem Grunde fordern die Berliner Kleingärtner, dass die politisch Verantwortlichen - bis hin zu den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses - den Kleingartenentwicklungsplan in enger Abstimmung mit jedem Bezirksamt korrigieren. Eine Überarbeitung mit der Zielsetzung, mögliche Alternativen doch noch in das Planwerk einfließen zu lassen.


In diesem Sinne sind im Folgenden die Fragen aufgelistet, die das Berliner Kleingartenwesen vor einer Festsetzung des Kleingartenentwicklungsplanes von den Regierungsparteien zu klären sieht.


  • Einbeziehung aller Stadtentwicklungspläne in den Kleingartenentwicklungsplan
  • Einzelprüfung aller Flächen, die für soziale Infrastrukturkonzepte vorgesehen sind, auch unter dem Aspekt der Teilumwidmungen oder ob nicht auch andere Vorbehaltsflächen für diese Planungen genutzt werden können
  • Nochmalige Absprache mit den Bezirksämtern zu Kleingartenflächen unter drei Hektar mit der Zwecksetzung, diese aus der Entwicklungskategorie 3 in die Kategorie 2 umzuschreiben (Anerkennung der Entscheidung der einzelnen Bezirksämter zu Flächen, die in ihrer eigenen Verantwortung liegen)
  • Teilung der Entwicklungskategorie 3 in zwei Bereiche:

- Entwicklungskategorie 3a: Flächen, die 2030 in die neuen Planungen einbezogen werden könnten.

- Entwicklungskategorie 3b: Flächen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig nicht in direkte Planungen einbezogen werden.

  • Konkrete Ausweisung aller derzeit in der Planung befindlichen Ersatzstandorte neuer Kleingartenflächen.
  • Vereinbarung zwischen dem Senat und dem Kleingartenwesen, die die Rückgabe von Kleingartenflächen als Rückgabe wie sie steht und liegt (ohne Beräumung) garantiert
  • Vereinbarung zwischen dem Senat und dem Kleingartenwesen zur uneingeschränkten Entschädigungszahlung für den Pächter bei Umwidmung der Kleingartenfläche
  • Prüfung, ob geplante Projekte für Wohnbau, aber auch für Verkehr und Gewerbe nicht auch auf festgeschriebene Ersatzflächen für das Kleingartenwesen oder andere unbeplante Flächen umgeplant werden können
  • Prüfung einer Gesetzesänderung, die das Aufstellen von Sammelbebauungsplänen für Flächen unter drei Hektar ermöglicht, welche als Teil bestehender Grünzonen dauerhaft erhalten werden sollen und müssen
  • Festschreibung von Kleingartenflächen in Landschaftsschutzgebieten oder in anderen geschützten Bereichen als Dauerkleingartenanlagen, ohne ein gesondertes Bebauungsplanverfahren
  • Ausweisung des Kleingartenentwicklungsplanes als ein entsprechend vor Ort umzusetzendes Planwerk
  • Außerkraftsetzung aller alten Bauleitplanungen für Kleingartenflächen
  • Sicherung von Kleingärten auf privatem Grund und Boden durch Kauf von Flächen oder durch Erbbaupachtverträge über 99 Jahre
  • Einrichtung eines ständigen Kleingartenfonds für den Rückbau und die Beseitigung von Baulichkeiten zur Sicherung kleingärtnerischer Ziele
  • Gesetzliche Regelung zur Sicherung von Kleingartenflächen über Ausgleichsmaßnahmen


Grundsätzlich fordern wir

  • Unbefristeter Erhalt aller KGA auf öffentlichen und privatem Land - verbindlich als Bauleitplanung
  • Parzellenscharfe Ausweisung für jede Fläche, die noch geräumt werden muss
  • Ersatzflächen für die in Anspruch genommenen Flächen
  • Herrichtung der Ersatzflächen durch den Inanspruchnehmer
  • Weitere Flächen für KGA als Teil des Stadtgrüns über den Ersatz hinaus zur Verfügung stellen


Im Zeichen des Klimawandels sowie des Erhalts einer gesunden und lebendigen Stadt, aber auch im Zeichen des Natur- und Umweltschutzes ist der Schutz der bestehenden Kleingartenanlagen ein Gebot der Stunde. 

Die Vertreter des Kleingartenwesens sind gegenüber jedem einzelnen Mitglied in der Pflicht, die grünen Oasen der Stadt zu erhalten. 


Das heißt, dass es aus ihrer Sicht rechtens ist, die politisch Verantwortlichen aufzufordern, noch einmal jede Entscheidung des Entwurfs des Kleingartenentwicklungsplanes, die nicht eine langfristige Sicherung der Fläche vorsieht, zu überprüfen und zu ändern, bevor das Abgeordnetenhaus den Plan bestätigt. 


Geschäftsführender Vorstand des Landesverbandes

Vertreter von ca. 300.000 Nutzern von Berlins Kleingärten