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Verfasst am 06.04.2009 um 10:00 Uhr

Kleingartenanlagen im Wasserschutzgebiet

Informationen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umweltund Verbraucherschutz   


Berlin ist nicht nur eine Stadt am Wasser, Berlin lebt von seinem Grundwasser. Während andere Städte ihr Trinkwasser in aller Regel aus dem Umland fördern, versorgt sich Berlin aus dem Grundwasservorkommen im eigenen Stadtgebiet. In Berlin sind insgesamt rund 230 km² als Trinkwasserschutzgebiet durch Wasserschutzgebietsverordnungen ausgewiesen. Im Verhältnis zur Gesamtstadtfläche von rund 890 km² sind rund ein Viertel des Stadtgebietes mit 16 Wasserschutzgebieten belegt. Zum Schutz des Grundwassers sind in den Wasserschutzgebietsverordnungen in einem umfangreichen Katalog Verbote und Gebote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, so zum Beispiel die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung, Einschränkungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das Verbot der Erdwärmenutzung, aber auch das generelle Bauverbot in der engeren Schutzzone festgelegt worden. Im Wasserschutzgebiet werden von der weiteren Schutzzone III bzw. III B bis hin zur inneren Schutzzone I (Fassungsbereich) immer höhere Anforderungen an die durchzuführenden Maßnahmen gestellt. Nachfolgend sind die in Kleingartenanlagen häufig vorkommenden Vorhaben und deren Bewertung nach den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen dargestellt.


Das Merkblatt enthält Details zu den Stichworten:

- Verkehrsflächen

- PKW- Stellplätze

- Abfallsammelstellen

- Gartenlauben

- Abwassersammelanlagen

- Brunnen

- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

- Baustoffe


Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Heinrichs, Tel.: 9025-2083, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Wasserbehörde - II D 1-,  Brückenstraße 6, 10179 Berlin


Das vollständige Merkblatt finden Sie im Anhang

Dokumente: