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Verfasst am 15.10.2021 um 10:05 Uhr

Pandemie-Sonderregelungen für Vereine    

COVID-19-Gesetz bis 31. August 2022 verlängert

Das in Deutschland seit 27. März 2020 geltende „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beinhaltet in Artikel 2 Paragraph 5 Sonderregelungen für Vereine, Parteien und Stiftungen.


Der Artikel 2 sollte eigentlich Ende des Jahres 2021 außer Kraft treten. Aufgrund des nicht voraussehbaren Verlaufs der Corona-Pandemie ist er nun bis einschließlich 31. August 2022 verlängert worden.


Was es für Vereine, ihre Versammlungen und Satzungen bedeutet, lesen Sie bitte hier in unseren News vom 15.10.2021 weiter.