Rechtliche Grundlagen
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Bundeskleingartengesetz (BKleingG)


Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist das rechtliche Fundament des Kleingartenwesens. Es definiert Kleingärten als Orte der kleingärtnerischen Nutzung zum Eigenbedarf und zur Erholung, gewährleistet Pachtpreisbindung und schützt vor unberechtigten Kündigungen. Dies sind handfeste Vorteile, die letztendlich die soziale Funktion, die gemeinwohlorientierte Nutzung und den Bestand sichern. Im Gegenzug fordert der Gesetzgeber, dass die Fläche tatsächlich kleingärtnerisch genutzt wird. Kleingärten sind keine reinen Erholungsgärten.


www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/

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