Rechtliche Grundlagen
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Unterpachtvertrag    

Der Unterpachtvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Nutzung eines Kleingartens nach Bundeskleingartengesetz, BGB/Pachtvertrag und Zwischenpachtvertag. Er legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und stellt sicher, dass die kleingärtnerische Nutzung der Pachtsache im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Vertragspartner sind der zuständige Bezirksverband (Zwischenpächter) und der/die Pächter/Pächterin. Vor der Unterzeichnung sollten Pächterinnen und Pächter ihren Vertrag sorgfältig lesen, um ihre Rechte und Nutzungsverpflichtungen genau zu kennen.


Unterpachtverträge sind an die Lage der Kleingartenanlage in Berlin und an besondere örtliche Gegebenheiten angepasst. Unterschiede können z. B. Wasserschutzgebiete oder Altlasten auf ehemaligen Industriegebieten betreffen.


Inhalte von Unterpachtverträgen werden von den Grundstückseigentümern zusammen mit ihren Zwischenpächtern in unregelmäßigen Abständen angepasst. Im Laufe der Zeit können daher Pächterinnen und Pächter innerhalb desselben Kleingartenvereins im Detail abweichende Unterpachtverträge haben.


Über die aktuelle Fassung eines Unterpachtvertrages können Sie sich bei dem jeweils für das Territorium zuständigen Bezirksverband informieren.