Die Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Bereich Kleingartenwesen beinhalten insbesondere Vorgaben für die Anlegung, Verwaltung und Verpachtung von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Grundstücken. Sie dienen den zuständigen Bezirksämtern als Handlungsgrundlage bei der Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes sowie der landesrechtlichen Regelungen. Dadurch soll eine rechtssichere, einheitliche und nachvollziehbare Verwaltung der Berliner Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen gewährleistet werden.
Verwaltungsvorschriften richten sich grundsätzlich an die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter.
