Zwischenpachtverträge werden zwischen Grundstückseigentümern und den berechtigten Kleingartenorganisationen geschlossen. Nach dem Bundeskleingartengesetz haben allein die (kleingärtnerisch) gemeinnützigen Kleingartenorganisationen das Recht Träger eines Zwischenpachtvertrages zu sein. In Berlin sind die Bezirksverbände der Kleingartenvereine Zwischenpächter und verwalten die Kleingärten vertragsgemäß im Auftrag der Eigentümer. Letztere sind in Berlin Privateigentümer, Körperschaften wie Kirchengemeinden und in den meisten Fällen das Land Berlin (vertreten durch das zuständige Bezirksamt).
Auf der Grundlage des abgeschlossenen Zwischenpachtvertrages bestimmen die Vertragspartner den Inhalt der Unterpachtverträge.
