Rechtliche Grundlagen
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Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten    

Bei einem Wechsel der Nutzer eines Kleingartens ist zwingend eine Wertermittlung zur Parzelle vorzunehmen.
Der Erweiterte Vorstand des Landesverbandes erlässt in regelmäßigen Abständen „Wertermittlungsrichtlinien“. Die derzeit gültige Wertermittlungsrichtlinie ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Jährlich wird eine Anpassung des Baupreisindex auf der Grundlage der Informationen der Statistischen Ämter vorgenommen.

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