Rechtliche Grundlagen
zurück zur Übersicht

Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten - Stand 01.01.2023

Der erweiterte Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. hat eine Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten mit Gültigkeit ab dem 01.01.2023 beschlossen. Der Baupreisindex für Berlin wurde für November 2022 mit 162,1 (Basis 2015) festgestellt. Somit ist er für die Berliner Kleingärten im Jahr 2023 anzuwenden..


Vorwort

Für die Verpachtung von Kleingärten sind die Berliner Bezirksverbände in ihrer Eigenschaft als Zwischenpächter zuständig. Bei Aufgabe einer Parzelle durch den Unterpächter entscheidet über die Räumung oder Weiterverpachtung allein der jeweilige Bezirksverband. Die Rechtsbeziehungen sind im jeweiligen Unterpachtvertrag geregelt. Nach diesem Vertrag richten sich auch die Möglichkeiten der Entschädigung des scheidenden Unterpächters für den Verkauf und die Weitergabe der auf der Kleingartenparzelle befindlichen Baulichkeiten und Anpflanzungen bei Unterpächterwechsel.


Die Höhe der Entschädigung bei Unterpächterwechsel wird für alle Kleingärten im Bereich des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. durch Wertermittlungen auf Grundlage dieser

„Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten – bei Unterpächterwechsel“

(im Folgenden – Bewertungsrichtlinie – genannt)

                                                                                                               

ermittelt, die vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. unter Einbeziehung der ihm angehörenden Bezirksverbände erarbeitet und beschlossen worden ist.


Die Bewertung der Bebauung und Bepflanzung erfolgt durch ehrenamtliche Wertermittler, die vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ausgebildet und vom jeweiligen Bezirksverband berufen werden. Die Wertermittler arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung von ökologischen und sozialen Aspekten auf der Grundlage dieser Bewertungsrichtlinie.


Die Erarbeitung der vorliegenden 10. Auflage erfolgte erneut unter Berücksichtigung des Sachwertverfahrens.


Dazu wurden – der Bestimmung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) „Laube in einfacher Bauweise“ folgend – die Normalherstellungskosten (NHK) 2015 je m² bebauter Grundfläche ermittelt.


Die Präzisierung wurde erforderlich, weil das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Basis für den Baupreisindex von 2010 auf 2015 geändert hat. Die NHK wurden entsprechend angepasst.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.


Berlin, 01.01.2023


.... (Fortsetzung des Textes im Anhang) ...


Dokumente: